Der Flughafen Düsseldorf will künftig die Zahl der ihm gestatteten Flugbewegungen flexibler nutzen können. Das ist der zentrale Aspekt des Antrags auf eine neue Betriebsgenehmigung, die in Kürze von der Bezirksregierung offengelegt wird. Dann können Anrainer ihre Stellungnahmen zum angestrebten „smarten Wachstum“ des Düsseldorfer Flughafens abgeben. Die geänderten Antragsunterlagen liegen vom 2. September bis einschließlich 1. Oktober öffentlich aus.

Die Kernpunkte der Änderungen sehen so aus: Als der Flughafen 2015 den Anlauf für eine neue Betriebsgenehmigung nahm, wollten die Manager mehr als 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres erreichen. Davon hat man sich verabschiedet, weil diese Zahl ohnehin seit Jahren deutlich verfehlt wird. 2025 wurden in diesem Zeitraum 89.000 Flugbewegungen und 12,9 Millionen Passagiere gezählt.

Es soll künftig von Mai bis Oktober statt maximal 122.000 bis zu 128.000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr geben. Mindestens 3000 Starts und Landungen wären dann noch für die allgemeine Luftfahrt reserviert.

Wichtig ist dem Flughafen die Erhöhung des zulässigen Luftverkehrs am Tag von heute 47 auf maximal 60 Flugbewegungen pro Stunde in der Zeit, in der beide Start- und Landebahnen genutzt werden dürfen, beziehungsweise auf maximal 45 Flugbewegungen in den Stunden, in denen nur die südliche Start- und Landebahn zur Verfügung steht.

Zudem sind acht neue Flugzeug-Abstellpositionen geplant und Erweiterungen von Flugbetriebsflächen. Die neuen Positionen sind auch nötig, um den intensiveren Flugbetrieb in den besonders nachgefragten Zeiten gut abwickeln zu können.

Eingereicht hat der Flughafen den geänderten Antrag auf eine Kapazitätserweiterung beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierung Düsseldorf führt nun die Beteiligung der Öffentlichkeit durch.

Die Antragsunterlagen können über die Internetseiten der folgenden Städte und Gemeinden eingesehen werden: Düsseldorf, Duisburg, Essen, Heiligenhaus, Kaarst, Korschenbroich, Krefeld, Meerbusch, Moers, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Ratingen, Tönisvorst und Willich. Darüber hinaus sind sie über das Landesportal Beteiligung.NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/startseite) sowie bei den Städten einsehbar.

Einwendungen können bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, oder bei den Städten eingereicht werden. Die bereits 2016 und 2020 eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen bleiben gültig.