Deutschland hat Millionen Syrer uneigennützig aufgenommen – und wenig von ihnen verlangt. Die Milliardenkosten hat der Steuerzahler getragen. Nun ist es Zeit, eigennützig zu denken.
In den sechs Monaten nach dem Machtwechsel in Syrien im Dezember 2024 sind rund 1,67 Millionen Syrer in ihre Heimat zurückgekehrt, größtenteils aus der Türkei und dem Libanon. Hinzu kamen im Jahr 2025 etwa 1,8 Millionen Binnenvertriebene, die innerhalb des Landes den Weg zurück in ihre Heimatregionen antraten. Nur aus Deutschland geht kaum einer zurück. Knapp eine Million Syrer leben aktuell in der Bundesrepublik. Nun ist die Frage, was aus ihnen wird, denn sie verlieren nach und nach den Schutzstatus.
Die Gesamtschutzquote, die in den Spitzenjahren bei annähernd 100 Prozent lag, fiel im Jahr 2025 auf 2,1 Prozent. Syrer gelten also grundsätzlich nicht mehr als schutzbedürftig. Im ersten Halbjahr dieses Jahres endete fast jede vierte von insgesamt 8320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor. Angefangen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit den Prüfungen sinnvollerweise bei Straftätern und Gefährdern und jenen, die schon für Urlaub in die Heimat gereist waren.
Wenn der Schutzstatus entzogen wird, bedeutet das nicht, dass die Person sofort ausreisen muss. Es wird aber für einige bedeuten, dass sie nicht bleiben können. Vollkommen illusorisch erscheint dabei die Zahl von 80 Prozent Rückkehrern, die im März beim Staatsbesuch des syrischen Übergangspräsidenten Ahmed Al-Scharaa in Berlin fiel. Das wären fast 800.000 Personen. Dabei gelingt es bisher nicht einmal, 10.000 zur Heimkehr zu bewegen.
Grundsätzlich gilt: Wenn der Flüchtlingsstatus entfällt, dann entfällt auch die Grundlage für den darauf basierenden Aufenthaltstitel. Das bedeutet Ausreisepflicht. Doch je nach Lage der Dinge können bleibewillige Syrer einen regulären Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz bekommen – wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Zu diesen Voraussetzungen gehört, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Von den knapp einer Million syrischen Staatsangehörigen in Deutschland sind derzeit rund 300.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Gleichzeitig beziehen noch immer rund 440.000 Bürgergeld. Ein erheblicher Teil hat sich also in Arbeitsmarkt und Gesellschaft integriert, während viele andere weiterhin von staatlichen Leistungen leben.
Nicht betroffen sind jene, die sich einbürgern ließen: Insgesamt wurden seit 2011 rund 318.000 Syrer zu deutschen Staatsbürgern – damit hat jeder fünfte neue Deutsche einen syrischen Hintergrund. Dies waren allein im vergangenen Jahr gut 83.000 Personen. Syrer stellen somit die mit Abstand größte Gruppe der Eingebürgerten.
Zahl der Ausreisen steigt leicht
Faktisch wird immer noch nicht nach Syrien abgeschoben – dies gelang seit 2024 in nur vier Fällen. Freiwillig haben bis Ende Oktober 2025 ganze 6500 Syrer Deutschland verlassen, davon knapp 3000 mit Ausreiseförderung. Im ersten Halbjahr dieses Jahres begann die Zahl freiwilliger Ausreisen leicht zu steigen, bei den Syrern um 26 Prozent, freilich auf niedrigem Niveau.
Deutschland hat die Menschen uneigennützig aufgenommen und wenig von ihnen verlangt. Die entstandenen Milliardenkosten hat der Steuerzahler getragen. Nun ist es Zeit, eigennützig zu denken: Wer die Chance ergriffen und aus seinem Leben etwas gemacht hat und für Deutschland nützlich ist sowie Steuern zahlt, sollte bleiben dürfen. Die anderen sollten ausreisen müssen.