Leere Stühle in einem Verhandlungssaal im Landgericht Dresden

AUDIO: Landgericht Dresden: Fünf Jahre und vier Monate Haft nach Gewalt- und Polizeieinsatz (3 Min)

Landgericht Dresden

Stand: 25.08.2026 15:10 Uhr

Nach einem Polizeieinsatz, bei dem ein 31 Jahre alter Mann durch Schüsse schwer verletzt wurde, hat das Landgericht Dresden ein Urteil gesprochen. Der Angeklagte aus dem Raum Großenhain muss für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis. In dem Prozess ging es auch um Gewalt gegen eine Ex-Partnerin.

von MDR SACHSEN

Das Landgericht Dresden hat am Montag einen 31-Jährigen aus dem Raum Großenhain zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Nach Angaben von MDR-Gerichtsreporterin Anett Apfel sprach das Gericht ihn unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung mit Freiheitsberaubung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Drogenbesitzes schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger kündigte bereits Revision an.

Freund alarmierte Polizei und Rettungskräfte

Im Prozess spielte ein Polizeieinsatz Anfang des Jahres eine zentrale Rolle. Der Mann hatte zuvor einem Freund eine Nachricht geschickt, die dieser als Ankündigung eines Suizids verstand. Darin schrieb der 31-Jährige, er könne nicht mehr und werde „friedlich einschlafen“. Als der Angeschriebene daraufhin weder den 31-Jährigen noch dessen Mutter telefonisch erreichen konnte, verständigte er Rettungskräfte und Polizei.

Triggerwarnung: Thema Suizid

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Als die Einsatzkräfte am Wohnhaus der Eltern eintrafen, hatte sich der Mann in einem Dachzimmer eingeschlossen. Die Polizisten öffneten die Tür schließlich gewaltsam.

Schüsse nach Türöffnung

Daraufhin bedrohte der Mann laut Anklage die Einsatzkräfte mit Reizgas. Polizeibeamte gaben deshalb drei Schüsse aus ihren Dienstwaffen ab. Der 31-Jährige wurde unter anderem an der Lunge und am Handgelenk verletzt. Nach Angaben aus dem Prozess werden die Verletzungen bleibende Folgen haben.

Gericht: „Vorgehen der Polizei rechtmäßig“

Die Verteidigung hatte das Vorgehen von Polizei und Rettungskräften während des Verfahrens scharf kritisiert. Der Anwalt des Angeklagten sprach von einem Beispiel dafür, wie ein Rechtsstaat nicht handeln dürfe und von „Missachtung aller Regeln“. Sein Mandant habe deutlich gemacht, dass er allein gelassen werden wolle. Zudem kritisierte er ungeklärte Regelungen bei Suizid-Ankündigungen.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Nach Auffassung der Richter bestand aufgrund der Nachricht an den Freund eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Polizei und Rettungskräfte hätten deshalb rechtmäßig gehandelt. Zur Eskalation habe der Angeklagte selbst beigetragen.

Weitere Straftaten des Angeklagten

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht außerdem weitere Taten. So hatte der Verurteilte seine ehemalige Partnerin geschlagen, gewürgt und über die Straße geschleift. Zusammen mit den Verstößen im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz und dem festgestellten Drogenbesitz führte dies zur Verurteilung zu fünf Jahren und vier Monaten Haft.

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MDR (aap, kav)

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