Die Flughafen Düsseldorf GmbH hat ihren Antrag auf eine Kapazitätserweiterung des Flughafens geändert und die überarbeiteten Unterlagen beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Bezirksregierung Düsseldorf führt dazu jetzt als zuständige Anhörungsbehörde eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Die geänderten Antragsunterlagen liegen vom 2. September bis einschließlich 1. Oktober öffentlich aus, informiert die Bezirksregierung. Unter anderem können die Unterlagen über die Internetseiten der Städte Willich (www.stadt-willich.de) und Tönisvorst (www.toenisvorst.de) eingesehen werden. Darüber hinaus sind die Unterlagen über das Landesportal Beteiligung.NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/startseite) sowie in den Räumen der Stadt- und Gemeindeverwaltungen einsehbar.
Der Betreiber des Düsseldorfer Flughafens möchte weiterhin unter anderem acht neue Flugzeug-Abstellpositionen, Erweiterungen von Flugbetriebsflächen sowie Änderungen beim Flugbetrieb erreichen. „Diese betreffen insbesondere die Erhöhung des zulässigen Luftverkehrs am Tage auf maximal 60 Flugbewegungen in den Stunden, in denen beide Start- und Landebahnen genutzt werden dürfen, beziehungsweise auf maximal 45 Flugbewegungen in den Stunden, in denen nur die südliche Start- und Landebahn zur Verfügung steht“, informiert die Bezirksregierung. Im Vergleich zum ursprünglichen Antrag aus dem Jahr 2015 soll es bei der Begrenzung auf 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten bleiben. Innerhalb dieser Begrenzung sollen künftig bis zu 128.000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr sowie mindestens 3000 sonstige Flugbewegungen zulässig sein.
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 2. September bis einschließlich 15. Oktober (Posteingang) bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, oder bei den Kommunen eingereicht werden. „Die bereits in den Jahren 2016 und 2020 eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen bleiben gültig und müssen nicht erneut vorgebracht werden“, so die Bezirksregierung.