Ab dem neuen Schuljahr haben Erstklässler bundesweit einen rechtlichen Anspruch auf eine Betreuung in einer Offenen Ganztagsschule (OGS) im Umfang von acht Stunden (8 bis 16 Uhr) täglich. In den kommenden Schuljahren wird der Anspruch sukzessive auf die anderen Klassen erweitert, sodass ab dem Schuljahr 2029/30 alle Grundschüler einen OGS-Anspruch haben. Sind die Mettmanner Grundschulen darauf vorbereitet?