Mit den warmen Sommermonaten beginnt die Hochsaison für Wespen und Hornissen – und damit auch die Zeit, in der immer wieder Nester an Häusern, auf Balkonen oder in Gärten entdeckt werden. Wer dann schnell handeln will, sollte sich jedoch zunächst informieren, denn je nach Art gelten unterschiedliche Regeln.

Bei welcher Art gilt welche Regel?

Wespen stehen unter allgemeinem Artenschutz. Deswegen dürfen ihre Nester nur entfernt werden, wenn triftige Gründe vorliegen. Die Asiatische Hornisse gilt als invasive Art und kann von Fachleuten beseitigt werden. Besonders streng ist die Rechtslage bei der Europäischen Hornisse: Sie ist besonders geschützt, und ohne schriftliche Genehmigung dürfen ihre Nester weder gestört noch umgesiedelt oder abgetötet werden.

Stadt warnt vor Betrügern bei Schädlingsbekämpfung

Gerade weil viele Betroffene bei Unsicherheit zuerst im Internet nach Rat und Hilfe suchen, warnt die Stadt Karlsruhe vor betrügerischen Angeboten im Bereich Schädlingsbekämpfung. Neben seriösen Informationsseiten – etwa von Behörden – seien in den vergangenen Monaten vermehrt dubiose Internetauftritte aufgetaucht, die gezielt mit Dienstleistungen in Karlsruhe werben.

Entfernung von Nestern der asiatischen Hornisse in Karlsruhe. (Archivbild)

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Entfernung von Nestern der asiatischen Hornisse in Karlsruhe. (Archivbild)
Foto: Marius Nann

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Entfernung von Nestern der asiatischen Hornisse in Karlsruhe. (Archivbild)
Foto: Marius Nann

Häufig werde mit einem angeblichen 24‑Stunden‑Notdienst, kostenloser Anfahrt und langjähriger Erfahrung gelockt. Wer anruft, gerät laut Stadt jedoch nicht selten in eine Falle: Am Telefon werde Angst geschürt und vorschnell eine gefährliche Lage behauptet, teils verbunden mit dem Verdacht, es könne sich um Asiatische Hornissen handeln.

Firma tötet Nest widerrechtlich und fordert hohe Rechnung

In einem konkreten Fall, der der Stadtverwaltung bekannt wurde, seien besonders geschützte Europäische Hornissen von einem Mitarbeiter einer solchen Firma fälschlich als Asiatische Hornissen bestimmt, das Nest widerrechtlich abgetötet und anschließend eine Rechnung im vierstelligen Bereich verlangt worden – mit der Aufforderung, sofort zu bezahlen. Kurz darauf sei die Firma nicht mehr erreichbar gewesen, die Internetseite wurde gelöscht.

Nest der Asiatischen Hornisse in Karlsruhe. (Archivbild)

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Nest der Asiatischen Hornisse in Karlsruhe. (Archivbild)
Foto: Marius Nann

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Nest der Asiatischen Hornisse in Karlsruhe. (Archivbild)
Foto: Marius Nann

Die Stadt befürchtet, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Zum Zeitpunkt des Vorfalls seien mehrere verdächtige Webseiten im Umlauf gewesen, bei denen bei genauerem Hinsehen falsche Adressen, gefälschte Rezensionen und zweifelhafte Prüfsiegelangaben auffielen. Einige Seiten verschwänden nach kurzer Zeit wieder, während unter neuen Namen weitere Auftritte online gingen.

So können Sie sich vor Betrug schützen

Um sich zu schützen, empfiehlt die Stadt:

  • Anbieter sorgfältig prüfen und Unternehmensangaben auf Plausibilität kontrollieren: Gibt es eine nachvollziehbare Anschrift? Gibt es eine Festnetznummer? Ist die Firma in seriösen Branchenverzeichnissen oder Kartendiensten auffindbar?
  • Sich nicht durch Aussagen über eine angeblich akute Gefahr unter Druck setzen lassen
  • Insekten anhand von Vergleichsbildern prüfen (Asiatische Hornissen sind optisch gut unterscheidbar)
  • Hohe Rechnungen bei Zweifeln nicht vorschnell vor Ort bezahlen.
  • Im Zweifel eine zweite Einschätzung einholen oder sich zuerst an die zuständige Behörde wenden.

Stadtverwaltung hilft bei Unsicherheit

Nicht jedes große Insektennest gehört zur Asiatischen Hornisse – und eine falsche Bestimmung kann nicht nur unnötige Kosten verursachen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn geschützte Tiere getötet werden.

Eine Asiatische Hornisse. (Symbolbild)

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Eine Asiatische Hornisse. (Symbolbild)
Foto: Axel Heimken/dpa

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Eine Asiatische Hornisse. (Symbolbild)
Foto: Axel Heimken/dpa

Wer unsicher ist, kann sich an die Stadtverwaltung unter karlsruhe.de/hornissen oder über die Behördennummer 115. Außerdem bittet die Stadt darum, verdächtige Vorfälle zu melden und Betrugsfälle konsequent anzuzeigen, um andere Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und mögliche Täter besser verfolgen zu können.

Funde auf Meldeplattform melden

Auch wenn tatsächlich ein Nest der Asiatischen Hornisse entdeckt wird, rät die Stadt zur Vorsicht bei der Wahl der Dienstleistung. Die Bekämpfung und Entfernung der invasiven Art gehöre ausschließlich in fachkundige und entsprechend qualifizierte Hände. Funde sollen über die Meldeplattform des Landes unter lubw.baden-württemberg.de gemeldet werden. Nach der Verifizierung erhalten die Meldenden eine Liste zertifizierter Personen in der Region sowie Informationen zum weiteren Vorgehen.