Erst vor wenigen Wochen ist die bei Instagram unter „_stuermerin“ aktive junge Frau auf die Fleher Brücke geklettert. Jetzt hat sie sich das nächste Gebäude in der Landeshauptstadt ausgesucht: den Rheinturm. Auf ihrem Instagram-Profil veröffentlichte die Frau Aufnahmen, die sie auf der obersten Ebene des Rheinturms zeigen, in etwa 195 Meter Höhe, unmittelbar unterhalb der Antenne. Dort erkletterte sie eine Leiter. Nach eigenen Angaben im Netz habe sie sich zunächst ganz regulär ein Besucherticket gekauft.

Wie es ihr von der öffentlichen Aussichtsplattform aus gelang, in den gesperrten Bereich an der Turmspitze vorzudringen, ließ sie allerdings offen. Auch der genaue Zeitpunkt der Aktion ist bislang unklar. Zuerst hatte „T-Online“ über die erneute Aktion der Frau berichtet.

In ihren Beiträgen schwärmt die Instagrammerin von der Aussicht über die Landeshauptstadt, deutet aber auch an, dass die Polizei wenig begeistert gewesen sei. Gleichzeitig gibt sie sich geheimnisvoll und siegessicher: „Macht euch keine Mühe, mich anzuzeigen, man kann nicht zweimal für die gleiche Sache belangt werden“, schrieb sie in ihrem Posting.

Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt

Der Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR) AG als Eigentümerin des Rheinturms war der Vorfall zunächst unbekannt. Sie hat dann am Mittwoch umgehend einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt. Außerdem wurde Strafantrag wegen des Verdachts der Leistungserschleichung gestellt, wie ein Sprecher der Polizei sagte. Offenbar ist nicht klar, ob die Frau, wie behauptet, ein Ticket gekauft hat. Oder sie hat Bereiche betreten, für die sie ein teureres Ticket hätte kaufen müssen. Laut Polizei hat auch die Deutsche Funkturm GmbH als Betreiberin der Antennenanlage auf dem Rheinturm einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gestellt.

„Ich war nur ein Mal oben“

Laut Polizei war die Frau zweimal auf dem Turm. „Einmal am 13. Juli, da sieht man auf Fotos die Rheinkirmes, und dann noch einmal am 25. August.“ Die Frau widerspricht: „Ich war nur ein Mal oben, keine der beiden Daten stimmt.“ Sie werde nicht öffentlich sagen, wann sie auf den Turm geklettert sei. „Ich poste immer sehr zeitversetzt.“

Die IDR will von den Mietern des Rheinturms erfahren, wie es dazu kommen konnte, dass die Frau auf die Spitze des Turms gelangen konnte. Abgesehen von der direkten Gefährdung von sich und anderen bestehe direkt neben dem Landtag eine sensible Sicherheitslage, heißt es. Antworten der Mieter liegen bislang noch nicht vor, nächste Woche soll es einen Ortstermin geben.

Angeschrieben wurden die DFMG Deutsche Funkturm GmbH, eine Telekom-Tochter, sowie die Rheinturm GmbH. Diese betreibt das Restaurant und die Bar und verkauft die Tickets für die Aufzug­fahrt und den Besuch der Aussichtsterrasse.

Bei einem Hausfriedensbruch droht nach Paragraf 123 des Strafgesetzbuches eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Das gleiche Strafmaß droht nach Paragraf 265a bei Leistungserschleichung. Die Behauptung, man könne nicht zweimal für die gleiche Sache belangt werden, ist übrigens falsch. Das bestätigt die Polizei. Es liege vermutlich eine Verwechselung mit dem Verbot der Doppelbestrafung vor. Diese Regelung besagt, dass niemand wegen derselben Tat mehrmals aufgrund der allgemeinen Strafgesetze bestraft werden darf.