Die Pflanzung von zwei Bäumen auf seinem Grundstück in Bad Wiessee hat dem Ehrenpräsidenten des FC Bayern, Uli Hoeneß, jetzt einen Gerichtstermin eingebracht. Seine Nachbarn hatten Klage eingereicht.

Die beiden Linden, um die es geht, hatten Uli Hoeneß und seine Frau Susi im Mai neben drei anderen Bäumen einpflanzen lassen, die dort schon seit 20 Jahren stehen und Schatten für die Schafe eines Landwirts spenden, wie sie betonen. Einer der alten Bäume muss wegen Schäden gefällt werden, ein weiterer ist schon weg. Die Linden sollen der Ersatz sein. Darüber habe man das Ehepaar im Nachbarhaus auch schon im Februar informiert.

Grunddienstbarkeit soll Bäume verbieten

Die früheren, mittlerweile verstorbenen Nachbarn – laut Hoeneß „tolle Leute – hätten nie ein Problem mit der Bepflanzung an dieser Stelle gehabt. Auch die Nachkommen – der Sohn und die Schwiegertochter – hätten all die Jahre nie etwas gegen die Bäume gesagt, so der FCB-Ehrenpräsident.

Nun berufen sich die jetzigen Nachbarn aber auf eine sogenannte Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1975. Demnach darf Hoeneß die Fläche, auf der jetzt Bäume eingesetzt wurden, weder bebauen noch bepflanzen. Es hätten dort also auch früher schon keine Bäume stehen dürfen.

Nachbarn fürchten um Immobilienwert

Diese würden auch den Wert der Immobilie beeinträchtigen, erklärten die Kläger über ihren Anwalt. Ohne Bäume wäre es schließlich ein „Anwesen mit unverbaubarem Blick“ auf den Tegernsee. Die Sichtachse und die Grunddienstbarkeit stellten einen Vermögenswert dar. Hoeneß und sein Anwalt bezweifeln allerdings, dass die Bäume tatsächlich auf der von der Grunddienstbarkeit erfassten Fläche stehen.

Uli Hoeneß vermutet Schikane

Auch sonst reagierte Hoeneß vor Gericht sichtlich erbost. Die Argumente der Nachbarn seien „totaler Blödsinn“, so der 74-Jährige. Die Bäume würden ihnen den Blick auch keineswegs versperren: „Den Blick auf den Tegernsee gibt es nicht.“ Den verhindere ein Wall, „der ist nicht durchsichtig“. Er vermutet „Schikane“.

Die Nachbarn beteuerten über ihren Anwalt dagegen, dass sie dem Ehepaar Hoeneß nicht das Leben schwermachen oder „künstlichen Ärger“ verursachen wollten. Sie vermuten ihrerseits, dass Uli und Susi Hoeneß mit den Bäumen nur den Blick von außen auf ihre Terrasse verhindern wollten, was diese wiederum entschieden zurückwiesen.

Gütliche Einigung gescheitert

Vergeblich bemühte sich die Richterin um eine gütliche Einigung in dem Zivilverfahren. Verschiedene Varianten wurden diskutiert. Mal war von einer Versetzung der Bäume um 15 Meter, dann wieder von der Beseitigung zumindest eines Jungbaums oder der Wahl einer anderen Baumart die Rede. Doch die Fronten sind verhärtet, auch eine Beratungspause brachte keine Lösung.

Nächster Gerichtstermin in einem Monat

Nach gut eineinhalb Stunden ging man unverrichteter Dinge auseinander. Wird der Nachbarschaftsstreit nicht noch außergerichtlich beigelegt, wird in gut einem Monat weiterverhandelt. Dann geht es allerdings zunächst nur um einen Eilantrag der Nachbarn, die darin eine einstweilige Verfügung zur Beseitigung der beiden Jungbäume fordern. Bis es zu einem möglichen Hauptsacheverfahren könnten noch zwei Jahre vergehen, wie in der Verhandlung deutlich wurde.