Der Skandal um mutmaßliche Verstöße gegen haushalts-, zuwendungs- und vergaberechtliche Vorschriften am Landesmedienzentrum (LMZ) Baden-Württemberg ist nun auch ein Fall für die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat in der Angelegenheit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet. Das teilte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag auf Anfrage mit. Ermittelt werde gegen unbekannt, „also noch nicht gegen konkrete Personen“. Die Ermittlungen dauerten an.

Trotz Hinweisen kam das Disziplinarverfahren erst im März

Wie berichtet, herrschten bei der Wirtschafts- und Haushaltsführung des LMZ, aber auch in vergaberechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten der Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitzen in Stuttgart und Karlsruhe über Jahre hinweg Zustände, die für eine Behörde untragbar sind. Das hat der Landesrechnungshof aufgedeckt und seine Befunde im Juli veröffentlicht. Unter anderem wurden dem Bericht zufolge etliche hochpreisige Ausstattungsgegenstände gekauft und diverse Waren ohne dienstlichen Zweck und Notwendigkeit beschafft. Es fanden großzügige interne sowie Gästebewirtungen statt, es gab Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen und Reisekosten. Der Fuhrpark der Behörde war völlig überdimensioniert. Auch Verstöße gegen vergaberechtliche Regeln stehen im Raum.

„Die Haushaltsführung und das Ausgabengebaren des Landesmedienzentrums sind teilweise hochproblematisch. In großem Umfang wird gegen haushaltsrechtliche Vorschriften verstoßen“, heißt es im Abschlussbericht des Rechnungshofes. „Die Vorgänge sind umso beunruhigender, als sie überwiegend Leitungs- und leitungsnahe Bereiche betreffen.“ Trotz erster Hinweise im Jahr 2019 und weiteren sehr detaillierten internen Vorwürfen 2024 leitete das damals von Theresa Schopper (Grüne) geleitete Kultusministerium, das die Rechtsaufsicht über das LMZ hat, erst im März 2026 Disziplinarverfahren gegen leitende Beamte ein und erteilte Anweisungen, Abmahnungen auszusprechen. Die Staatsanwaltschaft informierte das Ministerium im März 2026 – am Freitag vor der Landtagswahl.