Im Norden

Eine Gedenkstätte mit Blumen und Kerzen für die 149 Opfer des Germanwings-A320-Absturzes im Jahr 2015.
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Mehr als zehn Jahre nach dem Flugzeug-Absturz beginnt ein neuer Prozess. In früheren Verfahren um zusätzliches Schmerzensgeld waren Angehörige gescheitert. Ändert sich das in Braunschweig?

Mehr als zehn Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen mit 150 Toten beginnt am Freitag in Braunschweig um 10 Uhr ein neuer Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld.

30 Hinterbliebene haben Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet, hieß es in einer Ankündigung vom Landgericht in der niedersächsischen Stadt. 

Flugtauglichkeit des Co-Piloten nicht ausreichend überwacht

Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Co-Pilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.

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Nach Überzeugung der Kläger ist die Flugtauglichkeit des Co-Piloten damals nicht ausreichend überwacht worden, wie der Gerichtssprecher aus Braunschweig erläutert. Das Zivilverfahren wird dort verhandelt, weil die Kläger ihre Forderungen an den Staat richten, der in diesem Fall vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mit Sitz in Braunschweig vertreten wird. (dpa/mp)