Nach den Erkenntnissen der Wuppertaler Staatsanwaltschaft gab es regelrechte Werbevideos bei Tiktok. Darin sollen Geflüchtete von Unterbringung und Fahrt berichtet haben. Vor allem Menschen aus Syrien sollte so die Schleusung nach Deutschland angepriesen werden, heißt es. Für angeblich mindestens 4700 Euro, so die Erkenntnis der Staatsanwaltschaft, gab es eine Schleusung über die Türkei und Griechenland hinein in die Europäische Union – ohne die dafür notwendigen Papiere.

Bis zu 40 Stunden seien Flüchtlinge – darunter auch Familien mit kleinen Kindern – auf der Ladefläche von Lastwagen eingeschlossen gewesen. Sie durften angeblich nur Wasser mitnehmen. Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft waren die Fahrten „lebensgefährlich“. Im Wuppertaler Verfahren hieß es, dass auf diese Weise 244 Personen in die Europäische Union geschleust worden seien. Von ihnen sollen sich derzeit 91 in Deutschland aufhalten.

Vor der vierten Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts sitzen zwei Brüder: Abdulhanan W. (33) aus Mettmann und Mohammad W. (27) aus Sprockhövel auf der Anklagebank. Ihnen wird die gewerbs- und bandenmäßige Einschleusung von Ausländern vorgeworfen. Mit dem erwarteten finanziellen Gewinn aus ihrer wiederholten Schleusertätigkeit sollen sie ihren Lebensunterhalt bestritten haben.

Nach Erkenntnissen von Ermittlern und der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte Abdulhanan W. als Kopf der Gruppierung nach außen aufgetreten sein. Er soll für das Anwerben und das Marketing der Gruppe zuständig gewesen sein, Videos in den sozialen Medien veröffentlicht haben, die Unterbringung der Geschleusten in der Türkei koordiniert, Kontakt mit den Schleusern und Helfern gehalten und den Geschleusten direkte Anweisungen gegeben haben. Sein Bruder, der Angeklagte Mohammad W., soll Buch über die Kosten und Einnahmen der Schleusungen geführt haben. Er soll die Einnahmen und Ausgaben verwaltet haben und darüber hinaus teilweise die einzelnen Schleusungsvorgänge organisiert und Kontakt zu den Geschleusten, den Helfern und teils zu den Schleuserfahrern gehalten haben. Eine anderweit verfolgte Person soll für die Schleuserfahrer und deren Entlohnung zuständig gewesen sein.

Aufgeflogen waren die mutmaßlichen Schleuser im Herbst 2025. Im September 2025 nahm die Polizei laut Informationen der Redaktion Abdulhanan W. in einer Mettmanner Sammelunterkunft für Geflüchtete fest. Parallel durchsuchte die Bundespolizei Gebäude an mehreren Orten in NRW.

Für das gewerbsmäßige Einschleusen von Personen sieht der Paragraf 96 des Aufenthaltsgesetzes Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In besonders schweren Fällen wird eine Strafe nicht unter ein Jahr beantragt. Nach Angaben von Teilnehmenden stellte die Vorsitzende Richterin bei Prozessauftakt aufgrund der Anzahl der Straftaten in Aussicht, dass die Angeklagten mit einer Strafe im zweistelligen Bereich rechnen müssten. Zugleich legte sie nahe, dass ein umfassendes Geständnis das Strafmaß beeinflussen könnte. Es soll von sechs bis acht Jahren die Rede gewesen sein. Das Landgericht Wuppertal hat bis in den November hinein Hauptverhandlungstermine angesetzt. Bis zu einer Verurteilung gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.