Grund für die Verlängerung sind weiterhin bestehende Erkenntnisse über kriminelle Organisationsstrukturen zum Nachteil von Menschen, die der Straßenprostitution nachgehen. Diese Erkenntnisse lassen weiterhin auf ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die betroffenen Personen schließen. Die Voraussetzungen für den Erlass der Allgemeinverfügung bestehen daher unverändert fort. Ziel der Maßnahme ist es, Menschen vor Ausbeutung, Zwang und weiteren Gefährdungen zu schützen.

Gegen kriminelle Strukturen

Sie richtet sich ausdrücklich nicht gegen die betroffenen Personen selbst, sondern gegen die kriminellen Strukturen, die Straßenprostitution ausnutzen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Allgemeinverfügung Wirkung entfaltet hat. Bereits nach Erlass der ersten Allgemeinverfügung im März 2025 wurde eine Verlagerung der Straßenprostitution in den Raum Bruchsal festgestellt. Auch dort kam es zu Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die schließlich zum Erlass einer entsprechenden Verbotsregelung führten.

Parallel dazu hat die Stadt Karlsruhe beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt, ein stadtweites Verbot der Straßenprostitution auszusprechen. Die Stadt geht davon aus, dass im Frühjahr 2027 eine Entscheidung, ob eine Erweiterung des Sperrbezirks auf den ganzen Stadtkreis begründbar ist, abschließend getroffen werden kann.

Die Stadt verfolgt nach wie vor das Ziel, betroffenen Menschen den Zugang zu Beratungs-, Schutz- und Unterstützungsangeboten zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die Einhaltung des Verbots weiterhin durch das Polizeipräsidium Karlsruhe sowie den Kommunalen Ordnungsdienst überwacht und kontrolliert. 

Mit der Verlängerung der Allgemeinverfügung setze die Stadt Karlsruhe ihren gemeinsam mit den weiteren Sicherheitsbehörden eingeschlagenen Weg konsequent fort, um kriminellen Strukturen entgegenzuwirken, besonders schutzbedürftige Menschen zu unterstützen und die öffentliche Sicherheit nachhaltig zu gewährleisten.