Stand: 28.08.2026 16:14 Uhr

Der Absturz einer Germanwings-Maschine wird seit Freitag erneut vor Gericht verhandelt. 30 Angehörige der Verstorbenen klagen auf Schadenersatz. Eine Richterin sieht geringe Erfolgsaussichten

Aus Sicht der Angehörigen hat das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig die Flugtauglichkeit des für den Absturz verantwortlichen Co-Piloten nicht ausreichend überwacht. So seien die durchgeführten flugmedizinischen Untersuchungen gerade auf mögliche psychiatrische Erkrankungen nicht weitreichend genug gewesen, teilte das Landgericht Braunschweig deren Sicht mit. Die 30 Klägerinnen und Kläger fordern Schadenersatz von 500 Euro bis 110.000 Euro.

Richterin sieht geringe Erfolgsaussichten

Richterin Antje Siegfried in einem Saal des Landgerichts Braunschweig.

Richterin Antje Siegfried macht den Klägern wenig Hoffnung auf Erfolg.

Das Zivilverfahren wird am Landgericht Braunschweig verhandelt, weil das Luftfahrt-Bundesamt dort seinen Sitz hat. Die Entscheidung soll am 6. Oktober fallen. Dies könne entweder das Urteil sein oder ein Beschluss, etwa um in eine Beweisaufnahme einzusteigen, so eine Gerichtssprecherin am Freitag. Die Kammer gehe vorläufig davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die Richterin. Ihre Ansprüche könnten die Kläger demnach eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen.

Kläger: Ich bin wütend und verzweifelt

Einer der Kläger ist Klaus Radner. Er hat bei dem Absturz Tochter, Enkel und Lebensgefährten der Tochter verloren. „Also ich sehe unsere Chancen bei einem Prozent“, sagte Klaus Radner der Deutshcen-Presse-Agentur. Ihm gehe es in erster Linie darum, „dass eben Organe und Menschen Verantwortung dafür übernehmen, dass sowas hat passieren können“ und, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiere, so der Düsseldorfer gegenüber NDR Niedersachsen. „Ich bin wütend und verzweifelt in der Hinsicht, dass keiner in der Lage ist, mir zu sagen, wer da Verantwortung übernimmt“, sagte der 71-Jährige weiter.

Radner: Reißleine hätte gezogen werden müssen

Er habe Strafanträge gestellt „gegen Ärzte, gegen teilweise Familienmitglieder (des Co-Piloten, Anmerkung der Redaktion), wo ich der Meinung war, die wussten Bescheid“. Der Co-Pilot habe sich bei 40 Ärzten untersuchen lassen. „Er war der Meinung, er erblindet“, sagte Radner. Kein Arzt solle dabei gewusst haben, dass er Pilot ist. „Man hätte da irgendwo die Reißleine ziehen müssen und sagen, der kommt uns nicht mehr ins Cockpit“, so der Kläger.

Zwei Bergungskräfte stehen vor einem Wrackteil eines Flugzeugs.

Bei dem Absturz vor elf Jahren starben 150 Menschen. Im Prozess geht es um möglichen Schadenersatz für 30 Angehörige.

Bund nach erster Einschätzung nicht schadenersatzpflichtig

Die Klage wurde schon Anfang Juli 2023 eingereicht. Ein Sprecher des Landgerichts hatte dem NDR Niedersachsen gesagt, dass der Fall sehr umfangreich sei und unter anderem deswegen erst seit Freitag verhandelt werde. Da es an diesem Tag keine Beweisaufnahme geben wird, vermutet der Sprecher, dass die Verhandlung sich über mehrere Tage oder auch Wochen ziehen könnte. Das Landgericht hält es nach einer ersten Einschätzung für unwahrscheinlich, dass der Staat Schadenersatz zahlen muss. Betroffene könnten die Entschädigung stattdessen von der Fluggesellschaft verlangen.

Gerichte sehen Bund verantwortlich

Angehörige waren in den vergangenen Jahren mit Schadenersatz-Forderungen gegen die Lufthansa als Muttergesellschaft von Germanwings gescheitert. So verneinten die Richter am Oberlandesgericht in Hamm und am Landgericht Frankfurt die Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Nicht die Lufthansa sei für die flugmedizinische Beurteilung des psychisch kranken Co-Piloten verantwortlich, sondern das Luftfahrt-Bundesamt. „Die medizinische Überwachungspflicht ist Aufgabe des Staates“, lautete die Entscheidung der Gerichte. Die Klagen hatten sich gegen die Flugschule der Lufthansa in den USA gerichtet.

150 Menschen sterben bei Flugzeugabsturz in den Alpen

Der Germanwings-Flug 4U9525 war am 24. März 2015 von Barcelona nach Düsseldorf unterwegs, als der Co-Pilot Andreas Lubitz Ermittlungen zufolge das Flugzeug in den französischen Alpen gegen ein Bergmassiv steuerte. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.

Trümmer der Germanwings-Maschine A320-211 liegen an der Absturzstelle in der Nähe von Le Vernet in den französischen Alpen.

Am 24. März 2015 zerschellt ein Germanwings-Flugzeug in den Alpen, 150 Menschen sterben. 11KM erzählt zehn Jahre nach dem Absturz, warum für viele Angehörige die Frage der Verantwortung noch immer nicht vollständig geklärt ist.

Blumengestecke an der Gedenktafel für Opfer des Germanwings-Absturzes

10 Jahre nach Germanwings-Absturz

Zehn Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen sind Angehörige der Opfer in der Nähe des Unglücksorts zusammengekommen. 150 Menschen starben damals. Die Trauer ist noch immer groß. Von Julia Borutta.

Presserummel in Montabaur.

Am 24. März 2015 stürzte die Germanwings 4U9525 in den Alpen ab. Und die Journalisten in den Wohnort des Piloten ein. Zum 5. Jahrestag der Reupload unseres damaligen Beitrags über den Medienrummel.