In Deutschland gibt es bislang keine allgemeine Obergrenze für Barzahlungen beim Kauf von Waren und Dienstleistungen. Ab dem 10. Juli 2027 gelten jedoch neue EU-weite Vorgaben. Unter anderem müssen bestimmte Unternehmen und Berufsgruppen, die unter die EU-Geldwäscheverordnung fallen, bei gelegentlichen Barzahlungen ab 3.000 Euro die Identität ihrer Kund*innen prüfen.

Barzahlung: EU-Regel führt neue Nachweispflicht ein

Die 3.000-Euro-Grenze gilt allerdings nicht für jede gewerbliche Barzahlung. Sie betrifft laut der Verordnung (EU) 2024/1624, insbesondere Art. 19, nur Unternehmen und Berufsgruppen, die nach der EU-Geldwäscheverordnung als sogenannte Verpflichtete gelten. Bei gelegentlichen Barzahlungen ab 3.000 Euro müssen sie die Identität ihrer Kund*innen beziehungsweise gegebenenfalls der wirtschaftlich Berechtigten feststellen und überprüfen. Auch mehrere zusammenhängende Zahlungen können dabei zusammengerechnet werden.

Wer bei erfassten Verpflichteten mehr als 3.000 Euro bar zahlen will, kann das zwar grundsätzlich weiterhin tun, aber die Zahlung wird dann nicht mehr anonym möglich sein. Betroffene sollten sich zudem darauf einstellen, dass größere Transaktionen künftig nicht nur länger dauern, sondern auch persönliche Daten hinterlassen.

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Das bedeutet die neue Regel im Alltag

Im Alltag dürfte das so aussehen: Kund*innen müssen bei entsprechenden Barzahlungen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Das Unternehmen gleicht die Angaben daraus mit der Person ab und dokumentiert die für die Identifizierung erforderlichen Daten. Bei Verdacht oder erhöhtem Risiko können darüber hinaus weitere Angaben oder Nachweise verlangt werden.

Die EU-Verordnung regelt auch die Aufbewahrung. Unterlagen und Informationen, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten bei entsprechenden Barzahlungen erhoben werden, müssen grundsätzlich fünf Jahre gespeichert werden – gerechnet ab Ende der Geschäftsbeziehung oder ab Durchführung der gelegentlichen Transaktion. In Einzelfällen kann eine Behörde eine längere Aufbewahrung verlangen, allerdings begrenzt.

Topaktuell

Quellen: Europäische Union

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