
Sichtlich vervös reagiert die STadt Gladbeck auf ein Social-Media-Video der BiG. Symbolbild: KI
Die Bürger in Gladbeck (BiG) haben Ausschnitte aus öffentlichen Ratssitzungen in einem kritischen Social-Media-Video verwendet. Die Stadt Gladbeck beruft sich auf die Geschäftsordnung und verlangt die vollständige Löschung. Die BiG hat nach eigenen Angaben einen Medienanwalt eingeschaltet.
Gladbeck – 28.08.2026 – Streit um ein Video, Bildrechte und die Frage, wie Ausschnitte aus öffentlichen Ratssitzungen verwendet werden dürfen: Die BiG – Bürger in Gladbeck sieht sich mit einer Löschungsforderung der Stadtverwaltung konfrontiert.
Auslöser ist ein auf Social Media veröffentlichtes Video mit dem Titel „Eure Steuergelder“. Darin geht es um eine Anfrage der BiG zur digitalen Abstimmung in Rats- und Ausschusssitzungen und um die damit verbundenen Kosten.
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BiG verwendet Ausschnitte aus zwei Ratssitzungen
Für das Video verwendete die BiG kurze Ausschnitte aus den Aufzeichnungen der Ratssitzungen vom 26. März und 2. Juli 2026. Ergänzt hat die BiG diese Sequenzen durch eigenes Videomaterial.
In den beiden Ausschnitten ist Bürgermeisterin Bettina Weist zu sehen und zu hören. Nach Darstellung der BiG geht es dabei um eine Anfrage zur digitalen Abstimmung, die seit rund acht Monaten nicht beantwortet worden sei.
Die BiG habe die Sequenzen nach eigenen Angaben bewusst in das Video eingebaut, um die Entwicklung rund um die Anfrage zu dokumentieren. Aus Sicht der Wählergruppe zeigen die Aufnahmen, wie die Bürgermeisterin auf die wiederholte Nachfrage reagiert.
In beiden Ausschnitten soll Weist zugesagt haben, dass die Antwort auf die Anfrage bald käme. Nach Angaben der BiG ist dies bis heute nicht geschehen.
Stadt Gladbeck beruft sich auf Geschäftsordnung
Die Stadtverwaltung sieht die Veröffentlichung der Ausschnitte offenbar anders. Nach Angaben der BiG beruft sich die Stadt auf die in § 17a Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Gladbeck geregelten Nutzungsbedingungen. Danach sei eine Nutzung der Bilder nur mit entsprechender Genehmigung zulässig.
Die Auseinandersetzung betrifft damit nicht nur die politische Kritik der BiG, sondern auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen Aufnahmen aus öffentlichen Ratssitzungen anschließend veröffentlicht und in eigenen Beiträgen verwendet werden dürfen.
Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung regelt die Öffentlichkeit von Ratssitzungen und unterscheidet dabei zwischen Bildaufnahmen sowie Film- und Tonaufnahmen. In öffentlichen Sitzungen sind Bildaufnahmen grundsätzlich zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden. Für Film- und Tonaufnahmen von Ratsmitgliedern mit dem Ziel der Veröffentlichung gelten zusätzliche Voraussetzungen. Die konkrete Rechtslage im vorliegenden Fall hängt deshalb unter anderem davon ab, auf welcher Grundlage die verwendeten Aufnahmen entstanden sind und welche Regelungen der Stadt Gladbeck im Einzelnen gelten.
BiG schaltet Medienanwalt ein
Nach Informationen der NGZ hat die BiG inzwischen einen Medienanwalt mit der Prüfung des Vorgangs beauftragt.
Die BiG hält die Verwendung der Ausschnitte für eine journalistische und politische Dokumentation. Aus ihrer Sicht sollen die Originalaufnahmen belegen, wie die Bürgermeisterin auf die wiederholte Nachfrage nach der ausstehenden Antwort reagiert hat.
Ob die Veröffentlichung der Ausschnitte tatsächlich gegen die von der Stadt angeführten Nutzungsbedingungen oder andere rechtliche Vorschriften verstößt, ist damit noch nicht abschließend geklärt. Eine gerichtliche Entscheidung liegt nach den vorliegenden Informationen nicht vor.
Stadt setzt Frist bis zum 28. August
Die Stadtverwaltung hat der BiG nach deren Angaben eine Frist gesetzt. In dem Schreiben heißt es wörtlich: „Sollte das Video nicht spätestens bis zum 28.08.2026 vollständig gelöscht worden sein, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.“
Damit steht die BiG vor der Frage, ob sie das Video von ihren Social-Media-Kanälen entfernt oder die angekündigte rechtliche Prüfung abwartet.
Die Auseinandersetzung dürfte deshalb über den konkreten Beitrag hinaus Bedeutung bekommen. Im Mittelpunkt steht die grundsätzliche Frage, wie politische Gruppen und Medien mit Bild- und Videoaufnahmen aus öffentlichen Sitzungen umgehen dürfen, wenn sie diese Aufnahmen zur Dokumentation einer politischen Auseinandersetzung verwenden.
Die BiG hat bereits in der Vergangenheit wiederholt Kritik an der Gladbecker Stadtverwaltung und der politischen Arbeit im Stadtrat geäußert. Die NGZ berichtete unter anderem über die Auseinandersetzungen im Gladbecker Stadtrat sowie über die weitere politische Arbeit der BIG-Ratsfraktion.