Mit einer Verurteilung zu neun Jahren Haft ging in dieser Woche ein erschütternder Missbrauchsprozess am Landgericht Leipzig vorerst zu Ende. Ein 65 Jahre alter Mann war angeklagt, seine eigene Enkeltochter wiederholt missbraucht zu haben. Dabei soll er auch Bildaufnahmen gefertigt und diese an teils unbekannte Chatpartner verschickt haben.
Der Prozess gegen den 65-Jährigen hatte vor dem Landgericht am 22. Juni begonnen. Laut Anklage, die zwölf Tatkomplexe umfasste, soll der Verdächtige seine acht Jahre alte Enkeltochter zwischen Oktober 2021 und September 2022 wiederholt missbraucht haben. Tatort sei seine eigene Wohnung im Osten Leipzigs gewesen.
Auch habe er das Kind zum Posieren aufgefordert, um dies auf Fotos und Videos zu dokumentieren. In Chats soll er die Dateien dann an andere Männer verschickt haben. Unfassbar: Chatverläufe legten offenbar auch den Verdacht nahe, der Angeklagte könne sein Opfer auch Dritten zum Missbrauch angeboten haben.
Rechtsmittel gegen Urteil eingelegt
Vor dem Landgericht hat sich der 65-Jährige zu den Vorwürfen denn auch geäußert – dies jedoch ohne Öffentlichkeit: Auf Antrag von Verteidiger Tommy Kujus blieb der Zuschauerbereich für den Zeitraum der Aussage des Mannes leer. Es kämen Umstände aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich des Angeklagten und seiner heute zwölf Jahre alten Enkelin zur Sprache, sodass ein allgemeines Informationsinteresse zurückstehen müsse. Die 2. Strafkammer lehnte es jedoch ab, die ganze Hauptverhandlung hinter verschlossener Tür abzuhalten.
Letztlich wurde der Angeklagte unter anderem wegen neunfachen schweren sexuellen Missbrauchs und der Herstellung kinderpornografischer Inhalte für neun Jahre hinter Gitter geschickt. Dies entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung maximal sechs Jahre Gefängnis wollte. Nach Gerichtsangaben wurde gegen die Entscheidung inzwischen Revision eingelegt. Somit ist der Richterspruch bisher nicht rechtskräftig.