Bielefeld. Es muss ein kaum vorstellbarer Gewaltexzess gewesen sein, sämtliche Sicherungen waren offenbar durchgeknallt: Vor beinahe sieben Jahren schlug ein heute 37 Jahre alter Mann dermaßen brutal auf einen Trinkkumpan ein, dass dieser seither ein Pflegefall ist. Das Amtsgericht hat den geständigen Täter nun wegen schwerer Körperverletzung sowie weiterer Taten zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.

Lange Jahre stand Otto F. (Namen aller Betroffenen geändert) unter dem Einfluss großer Mengen Alkohols. Täglich. Mit beinahe sämtlich denkbaren Folgeerscheinungen: sozialer Abstieg, Klinikaufenthalte, Verurteilungen wegen Eigentums- und Körperverletzungsdelikten. Hinzu kommen psychische Auffälligkeiten sowie eine diagnostizierte paranoide Schizophrenie. „Ich habe mich damals komplett hängen lassen“, räumte F. selbstkritisch vor Gericht ein. Seit zehn Monaten ist er trocken, lebt in einer Einrichtung der Wiedereingliederungshilfe. Menschen, die ihn nüchtern kennen, beschreiben ihn als absolut umgänglichen Typen. Allein: Diesen Zustand hatte es lange Zeit nicht gegeben.

In der Nacht auf den 16. Dezember 2019 saß F. mit seinem damals 68 Jahre alten Nachbarn Wolfram I. in dessen Wohnung zusammen, beide tranken in erheblichem Maß Alkohol. „Ich kannte ihn eigentlich nicht allzu gut, wir haben uns aber einige Male zum Trinken getroffen“, berichtete Otto F. nun in der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Warum es in jener Nacht zum Streit zwischen den beiden Männern gekommen sei, wisse er nicht mehr, so der Angeklagte.

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Opfer erlitt Gesichtsfrakturen und Gehirnblutung

Es spricht viel dafür, dass Wolfram I. als Erster zuschlug. Da sah Otto F. rot und drehte durch. Mit massiver Wucht schlug er immer wieder auf sein Gegenüber ein. Sehr wahrscheinlich trat er auch gegen den Kopf seines Zechkumpans. An die Tritte habe er jedoch keine Erinnerung mehr, so der ansonsten voll geständige 37-Jährige. Erinnerungslücken dürften in diesem Fall nicht taktischer Natur, sondern real sein – hatte F. bei der Tat doch rund drei Promille im Blut.

„Es war die Kombination aus psychischer Erkrankung und Alkohol“, sagte F. in der Verhandlung, „es war auf jeden Fall brutal, ich habe komplett die Beherrschung verloren.“ Der deutlich ältere I. sei schon damals sowohl geistig als auch körperlich nicht mehr wirklich fit gewesen, so der Angeklagte.

Schon unmittelbar nach der Tat packte F. die Reue, bereits bei der Polizei erkundigte er sich damals nach dem Zustand seines Trinkkumpans. Dem kräftig gebauten F. war Wolfram I. körperlich deutlich unterlegen. Der ältere Mann hatte durch die Wucht der Schläge – und mutmaßlich auch Tritte – mehrere Knochenbrüche im Gesicht erlitten, es war zu einer Hirnblutung gekommen. Seither ist Wolfram I. geistig und körperlich derart eingeschränkt, dass er kein eigenständiges Leben mehr führen kann und betreut werden muss.

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Dem 37-Jährigen ist seine Situation offenbar bewusst

In den vergangenen Jahren kam es noch zu weiteren Vorfällen, die glücklicherweise jedoch bei Weitem nicht die Tragweite der Gewalttat vom Dezember 2019 hatten: Mal schlug F. in einem Park einen Flaschensammler, mal einen Mitbewohner, in anderen Fällen griff er Polizisten an und sperrte sich gegen seine Fixierung – sämtliche Taten ereigneten sich im Alkoholrausch. Derzeit lebt Otto F. abstinent, doch ist ihm seine Situation bewusst: „Ich neige unter Alkohol zu Aggressionen, ich brauche eine Behandlung.“

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Lars Herzog verurteilte F. schließlich zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Darüber hinaus ordnete das Gericht seine Unterbringung im Entzug an. Denn auch wenn Otto F. derzeit ohne Alkohol lebt, „wollen wir sicherstellen, dass sich Derartiges wie im Dezember 2019 niemals wiederholt“, sagte Richter Herzog.

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