Bielefeld-Senne. Für Helga und Helmut Miele ist es das neue „Negativ-Wahrzeichen“ der Senne: ein fast 40 Meter hoher Funkmast an der Friedrichsdorfer Straße. Von mehreren Seiten aus ist er deutlich zu sehen – von der A33 aus, von der Ummelner und der Friedrichsdorfer Straße kommend, ragt er hinter der Autobahnbrücke auf. Für das nahebei wohnende Senner Ehepaar und, wie sie sagen, auch für ihre Nachbarn, ist der Bau des Betonturms ein Unding. Zumal sie als direkt angrenzende Grundstückseigentümer mit keiner Silbe angesprochen worden seien. Und sie fragen sich, warum der Mobilfunkturm im Landschaftsschutzgebiet überhaupt genehmigt werden konnte.
Die Geschichte hat eine lange Vorlaufzeit. Bereits 2021 habe die DFMG Deutsche Funkturm GmbH bei ihnen angeklopft, weil sie einen Mast auf ihren Acker setzen wollte, erzählen die Mieles. Sie lehnten ab, ebenso wie ihre ebenfalls angefragten Nachbarn. „Die arbeiten wie Drückerkolonnen“, schimpft Helga Miele. Danach habe man aber nichts mehr gehört. Bis plötzlich am 6. August die Bagger anrückten.
Jetzt steht der Turm, rund 200 Meter vom Wohnhaus des Sohnes und seiner Familie und nicht weit vom eigenen Heim. Bislang sind sechs Sektorantennen der Telekom vorgesehen, weitere könnten hinzukommen. „Aufgrund eigener gesundheitlicher Vorbelastungen haben wir Bedenken, dass es durch die hochfrequenten Felder zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung kommt“, sagt das Ehepaar.
Keine Informationen, aber alle Ausnahmegenehmigungen
Der Mast ist auf einem schmalen Grünstreifen der Deutschen Autobahn GmbH errichtet worden, der direkt an eine Ackerfläche der Mieles angrenzt. Im Zuge des Baus der A33 sei die Fläche an der Zuwegung zu einem Regenrückhaltebecken als Ausgleichsfläche im landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt worden, sagt Helmut Miele. Er ärgert sich, dass das Bielefelder Bauamt als Genehmigungsbehörde nicht einmal eine Info an sie als Grundstücksnachbar losgelassen hat. Oder an die Bezirksvertretung Senne. Stattdessen habe es alle notwendigen Ausnahmegenehmigungen gegeben.
Die Autobahn GmbH bekam eine Befreiung von der Einhaltung der Grenzabstände. Das Bielefelder Bauamt habe einer „Heilung“ der Unterschreitung des Grenzabstandes um 4,40 Meter zugestimmt, schildert Helmut Miele. In erster Linie, weil die Alleinlage der Anlage – die mit einem Durchmesser von 1,30 Meter noch nicht als Gebäude gilt – nicht zu einer Beeinträchtigung nachbarschaftlicher und öffentlicher Belange führe.
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Falsche Informationen über Eigentumsverhältnisse
Helga und Hartmut Miele sind empört, dass ein 40 Meter hoher Funkmast in Bielefeld-Senne quasi über Nacht mitten in die Landschaft gepflanzt worden ist.
| © Susanne Lahr
Und die Stadt geht nach wie vor davon aus, dass der Nachbaracker der Deutschen Autobahn GmbH gehört, wie die NW auf Anfrage erfuhr. „Dabei haben wir die Fläche bereits am 11. Juni 2013 von der damaligen Bundesstraßenverwaltung gekauft“, betont Helmut Miele. Deshalb besteht er darauf, dass er ins Verfahren hätte einbezogen werden müssen. „Der Mobilfunkmast steht doch fast auf unserem Land.“
Nicht wenige in der Senne hätten sie deshalb schon angesprochen. „Ob wir es nötig gehabt hätten zu verkaufen“, sagt Helga Miele, die der Vorwurf, sie seien für die Landschaftsverschandelung ursächlich, sichtlich mitnimmt.
Mast für stabiles Mobilfunknetz mit Vorrang
Der Mobilfunkmast ist im Außenbereich als privilegierte bauliche Anlage zur „öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen“ genehmigt worden. Normalerweise wäre dessen Errichtung in einem Landschaftsschutzgebiet nicht zulässig. Allerdings lässt das Bundesnaturschutzgesetz Befreiungen zu.
In diesem Fall sei Paragraf 67, Abs.1, Nr. 2 herangezogen worden, so die Verwaltung. Demnach kommt eine Befreiung in Betracht, wenn die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorschrift im konkreten Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. Zusätzlich muss die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar sein.
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Alternative Standorte kamen angeblich nicht in Frage
Diese Fläche direkt an der A33 in einem kleinen Wäldchen und nahe zum gewählten Standort hätte nach Ansicht von Helmut Miele einen 40-Meter-Mast wenigsten zu zwei Dritteln kaschiert.
| © Susanne Lahr
Weil es dennoch ein Eingriff in die Landschaft bleibt, der nicht ausgeglichen werden kann und weil es „auf Dauer zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kommt“,wie im Genehmigungsschreiben steht, musste die DFMG ein Ersatzgeld von 3.600 Euro zahlen und muss noch Anpflanzungen vornehmen.
Helmut Miele fragt sich hingegen, ob der Mast nicht auf der gegenüberliegenden Seite der Friedrichsdorfer Straße im Wald direkt an der A33 und einem weiteren Regenrückhaltebecken hätte gebaut werden können. „Das wäre geschickter gewesen. Zwei Drittel des Mastes wären dann gar nicht aufgefallen.“ Das Bauamt erklärt auf Nachfrage dazu: „Im Umkreis des jetzigen Standortes wurden Alternativstandorte geprüft, die sich jedoch als ungeeignet erwiesen haben.“
Ehepaar Miele ist sich im Klaren, dass der Mobilfunkturm nicht mehr verschwindet. Aber sie würden sich vor dem Hintergrund, dass höherfrequente 5-G-Netze in der Regel mehr und näher beieinanderliegende Sendemasten benötigten, wünschen, „dass man bei der Standortauswahl beziehungsweise -genehmigung sorgfältiger vorgeht, um solche Negativ-Wahrzeichen wie bei uns in der Senne zu vermeiden“.

