Mitte – Ist das ein Fake oder Fehler? Manch ein Briefwähler in Berlin-Mitte wundert sich, weil auf dem Wahlzettel für das Bezirksparlament AfD‑Politikerin Beatrix von Storch (55) steht. Sie sitzt für ihre Partei bereits im Bundestag.
Die Politikerin war bis 2022 Vize-Chefin der AfD, ist seit 2017 stellvertretende Fraktions-Chefin im Bundestag. Nun steht die Rechtspopulistin plötzlich auf dem Stimmzettel für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Mitte. Sie führt die Liste ihrer Partei an.
„Ich wollte mich – wie meine Kollegen aus anderen Bundesländern – auch in der Kommunalpolitik einbringen“, so von Storch zu B.Z. „Berlin-Mitte ist ein wichtiger Bezirk, an dem es viel zu verbessern gibt.“

Beatrix von Storch gemeinsam mit Berlins AfD-Chefin Kristin Brinker (Mitte)
Foto: Christian Spreitz/BILD
Ist sie mit dem Abgeordneten-Mandat im Bundestag etwa nicht ausgelastet? „Meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete wird darunter nicht leiden.“ Kennt sich die AfD-Politikerin in Mitte überhaupt aus? „Ich lebe in dem Bezirk schon lange, das ist mein Zuhause und darum liegt mir der Bezirk auch besonders am Herzen.“
Größtes Problem in Mitte? „Vermüllung und Kriminalität sind leider zwei Seiten ein- und derselben Medaille, wie wir auf dem Alexanderplatz sehen können. Die Bezirkspolitik muss diese Dinge ins Visier nehmen.“
Darf ein Bundestagsabgeordneter gleichzeitig in einem Lokal-Parlament sitzen?
Ja, dieses Doppel-Mandat ist zulässig. „Weder nach der Bundes- noch der Landesgesetzgebung ist die Doppelmitgliedschaft in einem Landesparlament und im Bundestag oder in zwei Landesparlamenten verboten“, so der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.
Auch Klingbeil hatte Doppel-Mandat
Prominentes Beispiel: Der jetzige Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (48, SPD). Er zog 2009 in den Bundestag ein, blieb aber bis 2021 Mitglied des Kreistages von Soltau-Fallingbostel.
Bundestagsabgeordnete dürfen allerdings nicht gleichzeitig hauptamtlich Bürgermeister oder Landrat sein.
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