Für den Max-Eyth-See im Stadtbezirk Mühlhausen gelten ab sofort spezielle Einschränkungen. Dort darf freitags, samstags und sonntags sowie an Feiertagen und den jeweiligen Tagen davor nicht mehr gegrillt werden. Von Montag bis Donnerstag bleibt das Grillen in den ausgewiesenen Grillbereichen zwischen 12 und 20 Uhr wie bisher erlaubt.
Der Grund für die Sonderregelung: Insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen kam es an dem überregional beliebten Naherholungsgebiet zu erheblichen Problemen mit Müll oder achtlos entsorgten Grillkohlen. Deshalb hatte der zuständige Gemeinderatsausschuss Ende Juli beschlossen, vorerst befristet bis zum 31. Dezember für den See eigene Grillregeln aufzustellen und zu prüfen, wie sich die Beschränkung bewährt. Zudem ist seit Ende Juli wie im vergangenen Jahr wieder ein Sicherheitsdienst vor Ort, um die Einhaltung der Regeln zu unterstützen.
Die Landeshauptstadt bittet alle Besucherinnen und Besucher um Beachtung der neuen Regelung und um Rücksichtnahme, damit das Erholungsgebiet Max-Eyth-See für alle sicher und sauber bleibt.