US-Richterin hebt Verfügung gegen Trumps Briefwahl-Verordnung auf

Eine US-Bundesrichterin hat eine einstweilige Verfügung gegen eine von Präsident Donald Trump erlassene Verordnung zur Einschränkung der Briefwahl aufgehoben. Die Entscheidung von Richterin Indira Talwani in Boston dürfte den Weg für weitere rechtliche Anfechtungen ebnen. Die ersten Briefwahlunterlagen sollen in der kommenden Woche verschickt werden. Talwani, die vom ehemaligen demokratischen Präsidenten Barack Obama ernannt worden war, erklärte sich am Mittwoch bereit, ihre bisherige einstweilige Verfügung aufzuheben. Mit dieser hatte sie der US-Post untersagt, Trumps Anordnung für die Wahlen im November umzusetzen. 

Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof mit seiner konservativen Mehrheit entschieden, dass eine ähnliche Verfügung, die Talwani in einem separaten Verfahren gegen die Anordnung zur Briefwahl gegen die Bundesregierung erlassen hatte, verfrüht gewesen sei. Talwani erklärte, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Montag habe sie gezwungen, die einstweilige Verfügung aufzuheben. Dennoch sagte sie, die Anordnung könne Chaos auslösen, und bezeichnete sie als wahrscheinlich verfassungswidrig.

Die Regierung kann nun die am Freitagabend veröffentlichte Verordnung umsetzen. Diese verpflichtet die Bundesstaaten, bei den für die Briefwahlunterlagen verwendeten Umschlägen ein einheitliches Format einzuhalten. Zudem wird vorgeschrieben, dass die Bundesstaaten der Post eine Liste der Wahlberechtigten übermitteln, die Anspruch auf den Erhalt dieser Unterlagen haben. Kurz vor der Entscheidung in Boston hatten gut zwei Dutzend von den Demokraten regierte US-Bundesstaaten eine weitere Klage gegen die Einschränkung der Briefwahl eingereicht. Die Bundesstaaten bereiteten bereits die Zwischenwahlen im November vor, sagte die New Yorker Generalstaatsanwältin Laetitia James. „Jetzt versucht die Bundesregierung im letzten Moment, sich in diese Vorbereitungen einzumischen und möglicherweise das Wahlrecht unzähliger Amerikaner zu bedrohen“, kritisierte sie. Die Post habe keinerlei Befugnis zu entscheiden, wer per Briefwahl abstimmen dürfe und wer nicht.