Zum 1. September

Kita-Gebühren in Dresden steigen: Das müssen Eltern bald zahlen

Aktualisiert am 30.08.2026 – 19:30 UhrLesedauer: 2 Min.

Kinder spielen zusammen in der Kita (Symbolbild): Der Hamburger Kita-Träger Kidspace hat Insolvenz angemeldet.Vergrößern des Bildes

Kinder spielen zusammen in der Kita (Symbolbild): Die Gebühren für die Betreuung von Kindern in Dresden steigen im September. (Quelle: IMAGO / Frank Sorge)

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Die Betreuung in den Kitas und Horten der Stadt wird teurer: Wie viel Eltern künftig zahlen müssen und warum die Erhöhung nicht alle gleichermaßen trifft.

Ab dem 1. September 2026 steigen in Dresden die Elternbeiträge für Kitas, Horte und Kindertagespflege. Das teilt die Landeshauptstadt Dresden mit. Grund der Erhöhung sind demnach stark gestiegene Personal- und Sachkosten der Dresdner Einrichtungen.

Je nach Betreuungsform zahlen Eltern künftig zwischen 4,3 und 7,3 Prozent mehr. Für einen Krippenplatz oder Kindertagespflege steigt der monatliche Beitrag bei einer Betreuung von neun Stunden von 268,75 auf 280,19 Euro – ein Plus von 11,44 Euro. Im Kindergarten erhöht sich der Betrag bei neun Stunden Betreuung um 15,65 Euro auf 231,40 Euro. Für den Hort sowie den Hort an Förderschulen steigt der Beitrag bei sechs Stunden Betreuungszeit um 6,31 Euro auf 125,43 Euro. Zusätzlich zum Elternbeitrag müssen Eltern für die Mahlzeiten in der Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege ein Essensgeld zahlen.

Seit September 2022 schreibt die Elternbeitragssatzung vor, die Beiträge jährlich zum 1. September anhand der Betriebskosten des Vorjahres neu zu berechnen. Den vom Stadtrat beschlossenen, schrittweise sinkenden Bemessungssatz hat die Stadt dabei bereits eingerechnet.

Kita-Gebühren: Diese Eltern zahlen weniger

Nicht alle Familien tragen die Mehrkosten gleich. Wer zwei Kinder gleichzeitig in einer Einrichtung betreut, zahlt für das zweite Kind nur 60 Prozent des regulären Beitrags. Alleinerziehende erhalten zehn Prozent Nachlass – für ihr erstes Kind also 90 Prozent, für das zweite 50 Prozent. Ab dem dritten Kind entfällt der Beitrag vollständig.

Wer Sozialleistungen bezieht oder wenig verdient, kann außerdem eine Ermäßigung oder einen vollständigen Erlass beantragen. Dafür muss ein Antrag gestellt werden.