100.000 Fälle in Deutschland

Mit Haftbefehl gesuchte Personen erhalten offenbar weiter Bürgergeld

Aktualisiert am 31.08.2026 – 01:22 UhrLesedauer: 2 Min.

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Menschen warten vor dem Jobcenter (Symbolbild). (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)

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Wie kann es sein, dass mit Haftbefehl gesuchte Personen weiter Solzialleistungen beziehen? Das fragt sich nun auch ein CDU-Politiker. Er übt heftige Kritik an Bärbel Bas.

Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgeworfen, den vereinbarten Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch noch immer nicht vorgelegt zu haben. Nach wie vor würden deshalb per Haftbefehl gesuchte Menschen in Deutschland Grundsicherung kassieren, sagte Krings der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ von Montag. „Der Rest der Welt dürfte nur noch den Kopf über uns schütteln.“

Krings sagte, er sei „entsetzt“, weil das Arbeitsministerium von Bas offenbar keine Eile habe, diesen Zustand abzuschaffen. Bundesweit liegen dem Bericht zufolge Haftbefehle für mehr als 100.000 Menschen vor. Wie viele von ihnen die Grundsicherung, das bisherige Bürgergeld, beziehen, ist unbekannt.

Der CDU-Abgeordnete Günter Krings im Bundestag (Archivbild).Vergrößern des BildesDer CDU-Abgeordnete Günter Krings im Bundestag (Archivbild). (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

Union und SPD hatten vor zwei Monaten beschlossen, das zu beenden. „Im Juli sollte Frau Bas dazu einen Plan vorlegen. Nichts davon ist passiert“, kritisierte Krings. Das Arbeitsministerium dürfe sich nicht hinter Datenschutz verstecken: „Wer per Haftbefehl gesucht wird und sich vor dem Staat versteckt, darf keinen Cent mehr vom Staat erhalten“.

Umsetzung wird „bis Ende 2026 angestrebt“

Die für die Auszahlung der Grundsicherung zuständigen Jobcenter verfügen oft nicht über die Information, dass für einen Antragsteller ein Haftbefehl vorliegt. Deshalb sollen die Behörden solche Daten untereinander austauschen können. Zu klären, wie der Datenschutz dennoch gewahrt bleiben kann, ist Aufgabe der Bundesregierung.

Das Arbeitsministerium teilte der „Rheinischen Post“ mit, es werde gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an dem Aktionsplan gearbeitet, es könne aber noch kein Kabinettstermin genannt werden. Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung „wird weiterhin bis Ende 2026 angestrebt“, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums.