Bundesregierung verteidigt Transparenz bei Team-Europe-Initiativen
- Lesezeit: 3 Minuten
- Erstellt: 31. August 2026
Für entwicklungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung, die im Rahmen von Team-Europe-Initiativen durchgeführt werden, gelten ihr zufolge die üblichen Vorgaben hinsichtlich Transparenz, Neutralität, Vergabeverfahren sowie fachlicher Standards bei der Auswahl von Projektträgern und Umsetzungspartnern. Auch der Deutsche Bundestag verfüge über umfassende parlamentarische Kontrollrechte, hebt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7577) auf eine Kleine Anfrage (21/7274) der AfD-Fraktion hervor.
Bei Team-Europe-Initiativen handelt es sich demzufolge um einen Ansatz der inhaltlichen, politischen und operativen Koordinierung innerhalb der Europäischen Union (EU). Ziel sei die Stärkung deutscher und EU-gemeinsamer entwicklungspolitischer Wirkungen. Bei gemeinsamen Finanzierungen würden geeignete Träger und Umsetzungspartner im Rahmen der Vorhabenprüfung identifiziert.
Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf den öffentlich zugänglichen Leitfaden der EU-Kommission für Team-Europe-Initiativen sowie auf die ebenfalls öffentlich zugängliche Webseite der Kommission, die Informationen zu den einzelnen Initiativen, darunter auch zu den jeweiligen Beteiligungen der Mitgliedstaaten und den thematischen Schwerpunkten, bereitstellt.
Weiter heißt es in der Antwort, veränderte Rahmenbedingungen wie geopolitische Entwicklungen und Budgetkürzungen von Geberstaaten erhöhten die Bedeutung des Team-Europe-Ansatzes. Ziel sei es, bilaterale und europäische Maßnahmen gezielt zu verzahnen, Synergien zu hebeln, Doppelstrukturen zu vermeiden sowie zusätzliche Mittel zu mobilisieren. „Der Team-Europe-Ansatz bündelt die Ressourcen der EU und ihrer Mitgliedstaaten und leistet so einen maßgeblichen Beitrag, Europa als handlungsfähigen entwicklungspolitischen Akteur zu positionieren“, schreibt die Bundesregierung. Damit gewinne auch Deutschland als entwicklungspolitischer Akteur an Profil, Sichtbarkeit und Wirkung.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag
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