Mit Start des neuen Schuljahrs am Mittwoch wird auch der Rechtsanspruch auf die ganztätige Betreuung von Grundschulkindern wirksam, zunächst für die Erstklässler. Die Stadt hat das Angebot in den vergangenen Jahren stark ausgebaut, trotzdem kann sie den Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) nicht komplett erfüllen.