Bielefeld-Stieghorst. Eine etwa zehnköpfige Gruppe ist nach Angaben der Polizei am Sonntagabend an der Detmolder Straße auf einen 44-jährigen Bielefelder losgegangen. Einer der Angreifer setzte dabei sogar einen Elektroschocker ein. Das Opfer erlitt zum Glück nur leichte Verletzungen. Die Polizei sucht Zeugen des Überfalls.

Was war passiert? Sonntag, 30. August, 22.20 Uhr, Detmolder Straße (zwischen Breslauer und Danziger Straße): Der Bielefelder gerät auf seinem Weg nach Hause in einen Streit mit einer etwa zehnköpfigen Personengruppe.

Der Streit wird so hitzig, dass plötzlich einer der unbekannten Männer dem 44-Jährigen direkt ins Gesicht schlägt. Dann zückt der auch noch einen Elektroschocker und verletzt den Bielefelder damit. Die Gruppe flüchtete anschließend. Die Polizei schätzt die Verletzungen durch Schlag und Elektroimpulsgerät als leicht ein.

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Polizei Bielefeld sucht Mann, 1,80 Meter, breit gebaut, schwarzes Haar

Nun hofft die Kripo auf Hinweise zu dem Haupttäter und seinen Begleitern. Der Haupttäter (1,80 Meter, 25 Jahre alt, breit gebaut) hat kurze schwarze Haare und trug bei der Tat einen Pullover mit grüner Aufschrift.

Zeugenhinweise zur Tat oder zu tatverdächtigen Personen gehen an das Kriminalkommissariat 14 der Polizei unter Tel. 0521 5450.

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Sind Elektroschocker eigentlich erlaubt? Ja und Nein, würde ein Experte antworten. Wer 18 Jahre alt ist, darf solche Elektroimpulsgeräte als Mittel zur Notwehr mit sich führen, wenn sie das Prüfzeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (kurz: PTB) aufweisen. Diese Geräte wurden dann amtlich als „gesundheitlich unbedenklich“ eingestuft und diese schalten sich nach spätestens zehn Sekunden Elektroschock ab. Zum Mitführen wäre dann auch kein kleiner Waffenschein nötig. Grundsätzlich verboten sind sie allerdings in Waffenverbotszonen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf öffentlichen Veranstaltungen.

Besitzt so ein Elektroschocker aber kein PTB-Kennzeichen, dann gilt das Gerät ohne Wenn und Aber als verbotene Waffe. Das Gleiche gilt für Distanz-Schockgeräte wie Taser oder Schockpistolen sowie für getarnte Elektroschocker (sehen zum Beispiel aus wie ein Handy). Sie sind für Privatpersonen verboten.

Der Einsatz von Elektroschockgeräten ist übrigens nur im Notwehrfall erlaubt.