Neue Regel seit heute
Am Kieler Hauptbahnhof gilt jetzt Alkoholverbot
01.09.2026 – 09:06 UhrLesedauer: 2 Min.
ICE im Kieler Hauptbahnhof: Seit dem 1. September gelten hier neue Regeln. (Quelle: xim.gs via www.imago-images.de/imago)
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Am Kieler Hauptbahnhof darf seit Dienstag kein Alkohol mehr auf Bahnsteigen und in der Halle getrunken werden. Einige Ausnahmen bleiben bestehen.
Seit Dienstag (1. September) ist der Kieler Hauptbahnhof eine alkoholfreie Zone. Auf den Bahnsteigen und in den Bahnhofshallen darf kein Bier, Wein, Schnaps oder anderer Alkohol mehr getrunken werden.
Kiel gehört gemeinsam mit dem Berliner Hauptbahnhof, Berlin-Gesundbrunnen und Braunschweig zu den ersten Bahnhöfen, an denen die Deutsche Bahn ihr neues Alkoholkonsumverbot zum 1. September umsetzt. Bis Mitte Oktober soll die Regel schrittweise an allen rund 5.400 Bahnhöfen gelten.
Alkohol darf weiterhin mitgenommen werden
Das Verbot betrifft ausdrücklich den Konsum. Verschlossene alkoholische Getränke dürfen Reisende weiterhin mitführen.
Auch in gastronomischen Betrieben im Bahnhof bleibt der Alkoholkonsum erlaubt. Ein Bier im Restaurant ist damit weiterhin möglich – ein geöffnetes Bier auf dem Bahnsteig dagegen nicht.
Das Verbot setzt die Deutsche Bahn über ihr Hausrecht durch. Nach Angaben einer Bahnsprecherin soll die DB Sicherheit die neue Regel zunächst „mit Augenmaß“ kontrollieren. Bei einem Verstoß droht zunächst ein Platzverweis. Wiederholte Verstöße können nach früheren Angaben der Bahn auch zu einem Hausverbot führen.
Stadt: Verlagerung ins Bahnhofsumfeld möglich
Die Stadt Kiel begrüßt die Maßnahme grundsätzlich als möglichen Beitrag zu mehr Sicherheit. Gleichzeitig will sie beobachten, ob sich problematischer Alkoholkonsum künftig stärker in das Umfeld des Hauptbahnhofs verlagert.
Auch die Diakonie Altholstein äußert Zweifel an der Wirkung des Verbots. Nach Einschätzung der Organisation halten sich Menschen mit problematischem Alkoholkonsum schon heute häufig eher auf dem Bahnhofsvorplatz als innerhalb des Gebäudes auf.
Die Bahn begründet die bundesweite Maßnahme mit dem Schutz von Reisenden und Beschäftigten. Alkoholverbote gelten bereits seit längerer Zeit an mehr als 30 größeren Bahnhöfen, darunter Hamburg, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und München.
