Gina H. steht im Gericht neben ihren Verteidigern und hält einen Aktendeckel vors Gesicht.

AUDIO: Fall Fabian – Gespräche der Gefängnis-Psychologin mit Gina H. (1 Min)

Stand: 01.09.2026 12:50 Uhr

Mit der Vernehmung einer Gefängnis-Psychologin ist in Rostock der Prozess zum Mord an dem achtjährigen Fabian aus Güstrow fortgesetzt worden. Vor Gericht sollen außerdem weitere Sprachnachrichten der Angeklagten vorgespielt werden.

Am Rostocker Landgericht findet heute der 25. Verhandlungstag im Mordprozess zum Fall Fabian statt. Zu Beginn kündigte Verteidiger Thomas Löcker überraschend an, dass die angeklagte Gina H. in der kommenden Woche auf Fragen der Richter und der Staatsanwälte zu ihrer langen Aussage Ende August beantworten wird. Zunächst hatte es geheißen, sie sei dazu psychisch nicht in der Lage.

Psychologin: Gina H. geht von Schuldspruch aus

Als Zeugin berichtete die Gefängnis-Psychologin der Justizvollzugsanstalt Bützow, Gina H. habe sich ihr gegenüber mehrfach als unschuldig bezeichnet. Die Angeklagte gehe gleichwohl davon aus, verurteilt zu werden. Die Psychologin hat mehrere Gespräche mit der Angeklagten geführt, nachdem diese am 7. November vergangenen Jahres in Bützow in Untersuchungshaft genommen wurde. Gina H. hatte schon vor ihrer Verhaftung in Sprachnachrichten an einen Bekannten gesagt, sie fürchte, ihr solle etwas angehängt werden. Die Psychologin gab zudem an, Gina H. habe in der Haft nur wenig engere Kontakte geknüpt. Die Mehrheit der Mitgefangenen würden zu ihr auf Distanz gehen oder sie sogar zum Teil sehr heftig anfeinden.

Gina H. bezieht Erwerbsminderungsrente

Das Gericht befragte die Psychologin auch zu psychischen Erkrankungen der Angeklagten. Dazu hat die Zeugin allerdings keine eigene Diagnose erstellt. Gina H. bezieht seit mehreren Jahren eine Erwerbsminderungsrente, weil sie laut früherer Einschätzungen wegen psychischer Probleme nicht in der Lage ist, regelmäßig zu arbeiten. Vor ihrer Verhaftung hatte sie regelmäßig Therapie-Termine bei einem Psychiater. Am Nachmittag sollen weitere Sprachnachrichten im Gerichtssaal vorgespielt werden, die auf dem Handy der Angeklagten und jenen ihrer Freunde und Bekannten sichergestellt wurden.

Die Angeklagte im Fall Fabian im Landgericht Rostock

Die Verteidigung brachte einen Social Media-Aufruf ins Gericht. Die Anwältin von Fabians Mutter bezweifelt die Echtheit.

Video sorgt für Differenzen

Zuletzt hatte am vorigen Verhandlungstag ein Video aus den Sozialen Medien für Differenzen zwischen der Verteidigung und der Nebenklägerin gesorgt. Darin ruft eine Freundin von Fabians Mutter ihre Zuschauer auf, sich zu melden, falls sie seit dem Verschwinden des achtjährigen Jungen aus Güstrow am 10. Oktober 2025 etwas Wichtiges beobachtet haben, zum Beispiel in Klein Upahl (Landkreis Rostock). Nach Ansicht der Verteidigung könnte das Video die Angeklagte entlasten. Es sei im Internet zu sehen gewesen, als noch nach Fabian gesucht wurde, also Gina H. durch das Video die Idee bekommen habe, am 13. Oktober spät abends zusammen mit einem Bekannten ausgerechnet bei Klein Upahl nach Fabian zu suchen. Nach Angaben der Nebenklägerin soll der Clip nachträglich von einem „Hobbyermittler“ aus Ausschnitten des Originalvideos zusammengeschnitten worden sein. Das Original sei erst vier Tage, nachdem Fabian gefunden wurde, veröffentlicht worden.

Fabian wurde erstochen

Der achtjährige Fabian war der Sohn des damaligen Ex-Freundes der Angeklagten, der sich im August 2025 von ihr getrennt hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, das Kind aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt und an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen zu haben. Später soll sie dorthin zurückgekehrt sein, um den Leichnam anzuzünden. Die Staatsanwaltschaft unterstellt in ihrer Anklage, Gina H. habe geglaubt, Fabian sei bei ihrem Bestreben im Weg gewesen, die Beziehung mit Fabians Vater wieder aufnehmen zu können.

Die Angeklagte Gina H. hält sich einen Aktenordner vor das Gesicht und steht zwischen ihren Anwälten.

Die Verteidigung glaubt, es könnte die Angeklagte im Prozess am Landgericht Rostock entlasten. Die Nebenklägerin bezweifelt das.

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