Das MFG-5-Gelände in Kiel-Holtenau.

AUDIO: Nachrichten aus dem Studio Kiel 9:30 Uhr – 01.09.2026 (2 Min)

Stand: 01.09.2026 12:11 Uhr

Die Bundeswehr will das MFG-5-Gelände in Kiel zurück. Dafür soll die Stadt Ausweichflächen bekommen. Sollten sich beide Seiten nicht einigen, wäre eine Enteignung nicht automatisch möglich – zeigt jetzt ein Rechtsgutachten.

Wie realistisch ist es, dass die Stadt Kiel vom Bund enteignet wird, wenn sie das ehemalige MFG-5-Gelände und weitere Flächen im Norden der Stadt nicht an die Bundeswehr verkaufen will? Zu dieser Frage liefert ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages jetzt eine rechtliche Einschätzung. Die Linkspartei hatte es in Auftrag gegeben.

Militärische Interessen gegen Wohnraumbedarf

Demnach wäre eine Enteignung nicht automatisch möglich. Es müssten militärische Interessen und der Bedarf an Wohnraum gegeneinander abgewogen werden. Entscheidend sei also der Einzelfall. Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes in Kiel wäre offen, wie ein Gericht diese unterschiedlichen Interessen gewichten würde.

Weltpolitische Lage: Bundeswehr muss sich vergrößern

Die Bundeswehr will viele ihrer alten Liegenschaften zurück, denn aufgrund der sicherheitspolitischen Lage soll sie sich wieder vergrößern. In Kiel geht es da unter anderem um das alte MFG5-Gelände in Holtenau und weitere Flächen im Stadtteil Wik.

Dafür soll die Stadt Ausweichflächen für den Wohnungsbau und Gewerbeansiedlungen erhalten. Sollten sich beide Parteien nicht einigen, steht im Raum, dass die Bundeswehr die benötigten Flächen notfalls auch durch eine Enteignung bekommen könnte.

MFG5-Gelände Kiel.

Die Stadt hatte auf dem ehemaligen Militärgelände eigentlich Wohnungen geplant. Auch eine Fläche im Stadtteil Wik soll an den Bund gehen.

Im Juni hatte die Kieler Ratsversammlung weiteren Verhandlungen über die ehemaligen Militärflächen zugestimmt.

Gerichtsverfahren: Fronten könnten sich verhärten

Das jetzt vorliegende Rechtsgutachten bedeutet für die laufenden Verhandlungen und künftigen Entscheidungen der Ratsversammlung wohl relativ wenig, da ein Gerichtsverfahren sehr lange dauern würde. Gerade die Bundeswehr hätte daran kein Interesse, weil sie die Flächen möglichst schnell benötigt, wie sie in der Vergangenheit betonte.

Der Marinehafen in Kiel-Wik.

Wegweisende Entscheidung: Mit breiter Mehrheit hat die Ratsversammlung einer Absichtserklärung zwischen Stadt, Land und Bundeswehr zugestimmt.

Das Kieler Rathaus spiegelt sich im kleinen Kiel.

In der Kieler Ratsversammlung haben Bürger Kritik an den geplanten Flächenverkäufen in der Wik an die Bundeswehr geäußert.

Der Schleusenpark in Kiel.

Die Initiative wehrt sich dagegen, dass mehrere Flächen im Stadtteil Wik an die Bundeswehr gehen sollen.