Getränke dürfen weiterhin gekauft werden. Auch Restaurants im Bahnhof bleiben von der Regelung ausgenommen. In Fernverkehrszügen ist vorerst kein generelles Verbot geplant.

Am Kieler Hauptbahnhof darf seit September außerhalb gastronomischer Betriebe kein Alkohol mehr getrunken werden. Die Deutsche Bahn setzt die neue Regel zunächst mit Augenmaß durch. Wer sich nicht daran hält, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen.

Die Maßnahme ist Teil eines bundesweiten Vorgehens der Bahn. Sie begründet das Alkoholkonsumverbot mit der Beobachtung, dass mit steigendem Alkoholkonsum auch die Gewalt an Bahnhöfen zunehme.


Die DB setzt auf Hausrecht und zunächst auf Platzverweise

„Wir greifen dabei auf unser Hausrecht zurück“, sagte eine Bahnsprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Die Durchsetzung übernimmt zunächst die DB Sicherheit. Zusätzlich weisen Plakate im Kieler Hauptbahnhof auf die neue Regel hin.

Bei einem Verstoß soll zunächst ein Platzverweis ausgesprochen werden. Die Bahn will das Verbot damit nicht sofort möglichst streng, sondern zunächst mit Augenmaß umsetzen.

DB weitet Alkoholverbot auf weitere Bahnhöfe aus

Das Verbot startete nach Angaben der Bahn neben Kiel unter anderem an diesen Standorten:

  • Braunschweiger Hauptbahnhof
  • Berliner Hauptbahnhof
  • Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen

Bis zum 15. Oktober sollen schrittweise insgesamt 5.400 Hauptbahnhöfe und Bahnhöfe in Deutschland folgen. An rund 30 Bahnhöfen gilt bereits ein Alkoholkonsumverbot.

Im Norden betrifft das unter anderem:

  • Hamburg Hauptbahnhof
  • Bremen Hauptbahnhof
  • Hannover Hauptbahnhof
  • Hamburg-Altona

Alkohol kaufen bleibt weiterhin möglich

Das Verbot betrifft ausschließlich den Konsum von Alkohol im Bahnhof. Der Kauf bleibt erlaubt. Auch in gastronomischen Betrieben innerhalb des Bahnhofs darf weiterhin Alkohol getrunken werden.

Für Fernverkehrszüge plant die Deutsche Bahn derzeit ebenfalls kein generelles Alkoholkonsumverbot. Der Ausschank im Bordbistro und in den Zügen erfolge im Rahmen eines gastronomischen Angebots – vergleichbar mit einem Restaurant.

Das müssen Reisende jetzt wissen

  • Alkohol darf im Kieler Hauptbahnhof außerhalb gastronomischer Betriebe nicht konsumiert werden.
  • Der Kauf von Alkohol bleibt möglich.
  • Bei einem Verstoß droht zunächst ein Platzverweis.
  • In Bahnhofsgaststätten darf weiterhin Alkohol getrunken werden.
  • Ein generelles Alkoholverbot in Fernverkehrszügen ist derzeit nicht geplant.