
AUDIO: Streit um Protestbus des ZPS: Vorwürfe an Chemnitzer Polizei (5 Min)
Grundrechte angegriffen?
Stand: 02.09.2026 08:15 Uhr
Die Polizei Chemnitz geht mit auffälligem Eifer gegen den Protestbus des „Zentrums für Politische Schönheit“ vor. Unterlagen, die MDR INVESTIGATIV einsehen konnte, zeigen: Die Beamten versuchten über Monate hinweg bundesweit Einfluss darauf zu nehmen, dass der Bus aus dem Verkehr gezogen wird. Das Künsterkollektiv fühlt sich schikaniert und in Grundrechten verletzt.
Beschlagnahme, Strafanträge, Social-Media-Beobachtung: Die Polizei Chemnitz beschäftigt sich auffällig intensiv mit dem Protestbus des Künstlerkollektivs „Zentrum für Politische Schönheit“ (ZPS) – und bringt sich zunehmend in Erklärungsnot. Zuletzt wurde eigens eine „Handlungsanleitung“ erstellt und an Polizeibehörden in ganz Deutschland verteilt. Sie kommt einer Anleitung gleich, wann und wie der Bus aus dem Verkehr zu ziehen ist, wenn man ihn auf der Straße antrifft.
Bekanntester Bus Deutschlands
Der „Adenauer SRP+“ genannte Protestbus taucht bundesweit bei Demos gegen Rechtsextremismus auf, stellt Licht und Ton bereit. Seit 2025 mit seinen Lautsprechern das ARD-Sommerinterview von AfD-Chefin Alice Weidel gestört wurde, ist er überregional bekannt – und mittlerweile offenbar ein Dorn im Auge einiger Polizeibeamter in Chemnitz.

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Geht es nach der zuständigen Berliner Zulassungsbehörde ist der Bus verkehrssicher. Geht es nach den Chemnitzer Beamten, gibt es daran Zweifel. Denn auf seinem Dach transportiert der Bus Licht- und Tontechnik. Darf der Bus das? Wie viel darf das wiegen? Wie ist es dort angebracht? All das, finden die Chemnitzer Beamten, müsse man sich jedes Mal neu ansehen, wenn der Bus im Straßenverkehr auftaucht.
Unfug, findet das ZPS. Der Bus sei dutzende Male geprüft worden. Mittlerweile gebe es 23 entlastende Dekra-Gutachten plus Rechtsgutachten zu Fragen der Ladung und Statik. 20.000 Kilometer sei der Bus ohne Probleme gefahren.
Chemnitzer Polizei beschlagnahmt ZPS-Bus rechtswidrig
Eines der Gutachten stammt von Anfang September 2025. Trotzdem beschlagnahmen Beamte der Polizeidirektion Chemnitz drei Wochen später den Bus auf dem Weg zum CSD in Döbeln – rechtswidrig, wie später das Landgericht feststellt. Bei der Chemnitzer Dekra lassen die Beamten nun ein eigenes Gutachten erstellen. Das bescheinigt dem Bus „erhebliche Mängel in der Rahmenstruktur und im Dachaufbau“. Der Bus sei nicht verkehrssicher, die Betriebserlaubnis erloschen. Also geht der Bus erneut zur zuständigen Zulassungsstelle in Berlin, wird ein weiteres Mal geprüft – und wieder zugelassen.
An dieser Stelle hätte der Streit enden können. Doch in Chemnitz lässt man nicht von dem Bus ab. Als der nur wenige Wochen später in Hessen unterwegs ist, schalten sich die Chemnitzer Beamten erneut ein – und wenden sich diesmal direkt an die Berliner Zulassungsstelle: „Die Idee war, dass Sie ohne vorherige Anhörung eine Betriebsuntersagung mit sofortiger Vollziehung erlassen und man den Bus dann vor Abfahrt in Gießen von Amts wegen außer Betrieb setzt“, schreibt ein Chemnitzer Beamter unverblümt. Die E-Mail liegt MDR INVESTIGATIV vor.
Berlin kontert: „Mag Ihrer Auffassung widersprechen“
Doch auch diesmal beißt man in Berlin auf Granit: „Es mag dabei Ihrer Auffassung widersprechen“, antwortet ein Mitarbeiter der Zulassungsbehörde, „dennoch ist meine Behörde auf Grund der vorgelegten Unterlagen zur Auffassung gelangt, dass sich das Fahrzeug in einem zulassungsfähigen Zustand befindet.“
Also versucht man es in Chemnitz anders. Zwei Monate lang schreiben die Beamten an einer „Handlungsanleitung“, wie Polizeibeamte den Bus aus dem Verkehr ziehen könnten – und verteilen diese Anfang Juli über eine gemeinsame „AG Einsatz“ der Polizeibehörden bundesweit. Jetzt lesen sämtliche Landespolizeien, die Bundespolizei, sogar die GSG9 die Auffassung der Chemnitzer Beamten – mit einem Problem:
Zitiert wird darin lediglich das Chemnitzer Dekra-Gutachten – und damit die These, dass die Ladung auf dem Dach des Busses zum Sicherheitsproblem werden könnte. Beamte sollen den Bus daher, wenn sie ihn mit Dachaufbau im Straßenverkehr sehen, anhalten, kontrollieren, fotografieren, die Berliner Zulassungsbehörde kontaktieren und gegebenenfalls die Weiterfahrt untersagen.
ZPS: „Sind einfach nur fassungslos“
Für Arne H. vom Künstlerkollektiv unerhört: „Wir sind einfach nur noch fassungslos, wie man mit einem Bus, der nichts anderes macht als andere Lautsprecherwagen auf Demonstrationen, so umgehen kann. Das ist quasi eine Fahndungsanleitung, wie man uns aus dem Verkehr zieht.“
Für das ZPS geht es längst um mehr als nur um Fahrzeugtechnik: An Dutzenden Versammlungen habe man mittlerweile wegen Polizeikontrollen nicht teilnehmen können, rechnet das Künstlerkollektiv vor.

Die Polizei Chemnitz weist diese Vorwürfe zurück. Man habe im Rahmen der Gefahrenabwehr die erforderlichen Maßnahmen getroffen, so eine Sprecherin. Auf die Frage, warum man in Chemnitz überhaupt eine solche Handlungsanleitung erstellt hat, antwortete sie nur ausweichend. Die Rechtslage sei komplex, man habe mit der Anleitung stringente Führung sicherstellen wollen. Die versuchte Einflussnahme in anderen Behörden: Aus Sicht der Polizei Chemnitz ein normaler „fachlicher Austausch zwischen Behörden“ und Routine.
Polizei drängt Thomas Gottschalk zu Strafantrag
Doch offenbar geht es der Chemnitzer Polizei längst nicht mehr nur um den Bus, sondern um das ZPS an sich. Mittlerweile beobachten die Beamten auch dessen Social-Media-Aktivitäten – und stoßen im Oktober 2025 auf einen Instagram-Post. In einem KI-generierten Video imitiert das ZPS den Moderator Thomas Gottschalk: „Das Zentrum für Politische Schönheit wettet, dass die Chemnitzer Polizei kritische Kunst innerhalb von 60 Minuten rechtswidrig beschlagnahmen wird“, sagt die KI-Stimme von Gottschalk – erkennbar ein Satire-Video.
Daraufhin schreibt ein Beamter der Chemnitzer Polizei an Thomas Gottschalk und bittet ihn, Strafantrag zu stellen. Die Mail liegt MDR INVESTIGATIV vor, darin heißt es: „Das Video würdigt Sie in Ihrer öffentlichen Meinung herab“ – eine rechtliche Würdigung, die nur der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht zustünde. Offenbar reagiert der Moderator nicht. Also fasst der Beamte per Mail nach, bittet nun „DRINGEND“ um Bearbeitung seines „polizeilichen Ersuchens“.
Polizei und Staatsanwaltschaft widersprechen sich
Auf Anfrage von MDR INVESTIGATIV sagt die Polizei Chemnitz dazu: Man habe das Video zunächst der Staatsanwaltschaft Chemnitz vorgelegt, dann weitere Ermittlungsschritte auf der Grundlage der Bewertung der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Dort wusste man von der Mail an Gottschalk nichts: Weder von der Aufforderung zum Strafantrag noch von der Formulierung, die „im konkreten Fall juristisch nicht korrekt“ gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft auf MDR-Anfrage.
Was hingegen juristisch korrekt ist: Dass die Chemnitzer Beamten den Bus jederzeit im Straßenverkehr kontrollieren dürfen – unabhängig von der Frage, wo der davor begutachtet und zugelassen wurde.
Dieter Müller, Professor für Verkehrsrecht an der Hochschule der Sächsischen Polizei sagt: „Wenn das Fahrzeug bewegt wird, kann jeder Polizeibeamte das Fahrzeug anhalten und eine Verkehrskontrolle durchführen.“ Der Verkehrsrechtler schränkt aber ein: „Kein Beamter darf willkürlich handeln. Er muss immer sachliche Gründe anführen können für eine Kontrolle.“
Polizei-Kreise: „Chemnitzer übers Ziel hinausgeschossen“
Beim Umgang mit dem Bus geht es längst nicht mehr nur um Verkehrsrecht. Es geht um nicht weniger als die Frage, ob das ZPS seit Monaten in seinen Grundrechten verletzt wird. Entsprechend sorgt das Vorgehen der Chemnitzer Beamten selbst in Polizeikreisen für Stirnrunzeln. Dass die Chemnitzer „übers Ziel hinausgeschossen“ seien, heißt es hinter vorgehaltener Hand immer wieder.
„Ich finde, wir müssen das alles im Lichte des Artikel 8 des Grundgesetzes sehen, also der Versammlungsfreiheit. Und die sollte in der Regel von polizeilicher Seite höher gewichtet werden als etwaige Ordnungswidrigkeiten an einem Fahrzeug“, so eine Person aus dem Umfeld der AG Einsatz der Polizei.
Der Bus sei ein Kundgebungsmittel. „Als solches muss er für die Polizei nicht bequem oder angenehm sein.“ Die Polizei müsse sich aber die Frage gefallen lassen, mit welchem Ziel sie hier vorgeht: „Geht es um Verkehrssicherheit oder um die Behinderung eines Kundgebungsmittels?“
Chemnitzer Polizei-Präsident muss Unterlassung unterschreiben
Unterdessen wurde der Bus weitere Male geprüft: Von einem Gutachter zur Frage der Dachlast. Von der Dekra. Und weiter zugelassen ist er auch. Was in Chemnitz bemängelt wurde, ist aus Sicht der Berliner endgültig erledigt. Der Bus darf fahren. Auch mit Last auf dem Dach.

Der Handlungsanleitung der Chemnitzer Polizei fehlt damit nun die Grundlage. Doch zurückgezogen oder korrigiert hat die Behörde das Papier bislang nicht. Man habe erstmal weitere Informationen angefordert, so die Polizei Chemnitz auf MDR-Anfrage.
Bereits jetzt darf die Behörde das Papier nicht mehr verbreiten; alle Exemplare, müssen vernichtet werden. Denn die Polizei Chemnitz hat für das Deckblatt ein Foto von der Webseite des ZPS verwendet – ohne die Rechte dafür zu haben. Eine Unterlassungserklärung musste der Chemnitzer Polizeipräsident bereits unterzeichnen.
ZPS schätzt Kosten für Staat auf 700.000 Euro
Dass die Kontrollintensität nun nachlässt, glaubt beim Künstlerkollektiv trotzdem niemand. Arne H. spricht von Schikane, die das Künstlerkollektiv nach eigenen Angaben bisher rund 300.000 Euro gekostet habe, für Rechtsstreitigkeiten, Abschleppkosten oder Personal für abgesagte Termine.
Der Schaden für den Steuerzahler könnte erheblich größer sein: Rund 3.000 Seiten Akten zum Streit hat das ZPS ausgewertet – viele weitere könnten hinzukommen. Die Kosten für den Staat schätzt das Künstlerkollektiv auf mindestens 700.000 Euro. Kann das stimmen? In Chemnitz antwortet man auf diese Frage: „Die Polizeidirektion Chemnitz gibt zu eigenen Zuständigkeiten gern Auskunft, Arbeitsaufwände bei anderen Stellen oder Projekten gehören nicht dazu.“ Eine konkrete Summe nennt die Behörde nicht.
MDR (Daniel Salpius)