Kann man Zwetschgendatschi einfrieren, hilft Backpulver gegen Ameisen oder wie viele Arbeitstage hat ein Jahr? Das Internet weiß auf fast alle Fragen eine Antwort und ist für viele Menschen zu einem Ratgeber in allen Lebenslagen geworden. Seit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) können Bürgerinnen und Bürger nun per Mausklick Widersprüche einlegen und Verfahren einleiten. Behörden und Gerichte verzeichnen einen teils drastischen Anstieg an Eingangszahlen – auch in Augsburg.

Bayerische Sozialgerichte stöhnen unter vermehrten Klageeingängen, veröffentlichte die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts in einer Stellungnahme im August. Bereits im Jahr 2025 waren die Klagen deutlich angestiegen, der Trend habe sich 2026 nochmals verstärkt. Die Eingangszahlen haben in den sieben bayerischen Sozialgerichten im ersten Halbjahr 2026 um 26 Prozent zugelegt – vor allem in den Fachgebieten Krankenversicherung, Arbeitslosengeld und Bürgergeld/Grundsicherung.

Mehr Eingänge bedeuteten mehr Verfahren, diese bringe „spürbare Verzögerungen“ bei Klagen mit sich, wenn nicht personell aufgestockt werde, so Präsidentin Edith Mente. Ihre Begründung: „Die von vielen Klägern offensichtlich genutzte KI kennt sich im Sozialrecht nicht wirklich gut aus und empfiehlt daher oft unsinnige Anträge. Auch diese müssen aber von den Gerichten bearbeitet werden.“ In Augsburg berichten zahlreiche Stellen ebenfalls von einem Anstieg der Eingangszahlen.

Augsburger Sozialgericht verzeichnet einen „überproportionalen Anstieg“ an Verfahren

So verzeichnet das Sozialgericht Augsburg im ersten Halbjahr 2026 ebenfalls einen „überproportionalen Anstieg“ der neu eingehenden Verfahren, bestätigt Richterin Silke Pettinger. Die zunehmende Nutzung von KI sei „mitursächlich“. Laut ihrer Einschätzung können die KI zwar zu allgemeinen Fragen eine erste Einschätzung geben. Die Qualität der KI-Antwort hänge aber unter anderem auch davon ab, dass der „für die Anwendung der Rechtsvorschriften wesentliche Sachverhalt gezielt ausgewertet und korrekt angegeben wird“. Dabei würden sich oft Fehlinformationen ergeben.

„Die oft nicht zielgerichteten, umfangreichen allgemeinen Ausführungen der KI machen häufig mehrfache Nachfragen zur Klärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderlich und führen so auch zu unnötigen Verzögerungen im Verfahren“, betont Pettinger. Es sei zielführender, den wesentlichen Sachverhalt „selbst zu schildern“ und die Nachfragen des Gerichts konkret zu beantworten. Auch Michael Künast, Geschäftsführer des Jobcenters Augsburg-Stadt, empfiehlt das persönliche Gespräch.

Schreiben an das Jobcenter in Augsburg werden zunehmend mithilfe von KI verfasst

Eine Rückfrage beim Jobcenter sei immer sinnvoll, wenn der Bescheid nicht verständlich sei. Doch auch hier werde vermehrt ein schriftlicher Widerspruch dem Gespräch vorgezogen. Die Anzahl sei im Vergleich zum Vorjahr gestiegen – dies sei nicht ausschließlich auf KI zurückzuführen, so Künast. Es gebe aber Anzeichen, dass die Schreiben zunehmend mithilfe von KI erstellt würden. Das Jobcenter erhalte dann Widersprüche, die „umfassende und teils wahllose Aufzählungen von Urteilen und Gesetzestexten“ enthielten, die oft gar nicht im Zusammenhang mit dem Bescheid stünden. „Die Prüfung ist natürlich zeitintensiv, da eine vollumfängliche Prüfung vorgenommen wird. Dies bindet Kapazitäten und verlängert die Bearbeitungszeiten“, so der Geschäftsführer des Jobcenters. Auch die Stadt sieht sich seit Jahren mit einem generellen Anstieg von Anfragen und Anträgen konfrontiert.

Augsburger Ämter erhalten Beschwerden und Anträge, die mit KI-Tools erstellt wurden

Diese stünden im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung und vielzähliger Kommunikationsmöglichkeiten. Einzelne Fachbereiche stellten eine zunehmende Zahl von Beschwerden, Anträgen und Rechtsbehelfen fest, die erkennbar mithilfe von KI-Tools verfasst worden sind. Dies betreffe etwa das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung sowie den Bereich Migration und Aufenthalt. Die Stadt berichtet ebenfalls, dass die Prüfung von Inhalten häufig zu einem höheren Bearbeitungsaufwand führten. Die Stadt nennt ein Beispiel aus dem Bereich Sozialhilfe.

Hier erhielt die Stadt einen Widerspruch samt einer zwölfseitigen Widerspruchsbegründung, in der – auf gerade einmal einer halben Seite – auf den strittigen Punkt eingegangen wurde. Dabei ging es darum, dass beim Beginn der Leistungsgewährung statt 2025 versehentlich 2026 angegeben worden war. „Der Widerspruch war zwar erfolgreich betreffend den Beginn der Leistungsgewährung, aber hierfür hätte auch eine kurze und in einfachen Worten gefasste Mitteilung über den Grund der Beanstandung (falsches Datum des Leistungsbeginns) ausgereicht.“ Einen Vorteil sieht die Stadt darin, dass in einzelnen Fällen der Einsatz von KI die Kommunikation, etwa bei sprachlichen Barrieren, erleichtern könne.