
Stand: 02.09.2026 17:42 Uhr
Der wegen Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses verurteilte Staatsanwalt Yashar G. aus Hannover hat seine Strafe akzeptiert. Offen ist weiter, was mit dem Bestechungsgeld in Höhe von 45.000 Euro passiert.
Yashar G. war im März vom Landgericht Hannover zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Wie das Landgericht dem NDR am Mittwoch bestätigte, habe der Anwalt von G. die Revision gegen dieses Urteil jetzt zurückgezogen. Zuerst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet. Damit akzeptiert der ehemalige Staatsanwalt diesen Teil seiner Verurteilung.
Bestechungsgeld weiter ein Streitthema
Allerdings wehrt sich der ehemalige Staatsanwalt weiter dagegen, dass eine Summe von 45.000 Euro eingezogen wird. Dabei soll es sich um Bestechungsgeld handeln. Über diese Revision muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Der Mann war verurteilt worden, weil er wiederholt Informationen über Razzien an eine Drogenbande weitergegeben und dafür Geld erhalten hatte.
17:41 Uhr
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir berichtet, dass der Anwalt von Yashar G. dem NDR die Rücknahme der Revision bestätigt hatte. Die Bestätigung kam jedoch vom Landgericht Hannover.

Die CDU spricht von einem der „schwersten Justizskandale dieses Landes“. Für die SPD hat die Justiz im Ergebnis funktioniert.

Urteil gegen Staatsanwalt: Mehr als acht Jahre Haft für Yashar G.
Das Landgericht Hannover ist überzeugt, dass er Interna an eine Drogenbande weitergegeben hat. Eine Frage bleibt offen.
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