Veröffentlicht: Mittwoch, 21.05.2025 10:30
Der Hafenmarkt beschäftigt heute noch einmal das Oberverwaltungsgericht hier in Münster. Es geht um den Bebauungsplan.
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Das Einkaufszentrum ist seit über einem Jahr geöffnet ist. Dennoch bleibt es umstritten. Kläger ist heute ein Nachbar des Hafenmarktes, er hält den Bebauungsplan für unwirksam wegen formeller und materieller Mängel, außerdem nennt er die Verkehrsprognose, die der Planung zugrunde gelegt wurde, „fehlerhaft“.
Der Kläger hatte zu einem früheren Zeitpunkt in diesem Verfahren einen Baustopp gefordert, war damit aber gescheitert.
Das Projekt, das früher den Titel Hafen-Center trug, beschäftigt bereits seit fast zehn Jahren die Gerichte. 2018 wurde ein erster Bebauungsplan aufgehoben und 2019 ein Baustopp erzwungen. Grund war seinerzeit ein fehlerhaftes Vorgehen der Stadt Münster im Zusammenhang mit der Sperrung der Theodor-Scheiwe-Straße. Daraufhin musste die Stadt einen neuen Bebauungsplan erstellen, der dann ebenfalls beklagt wurde.
Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Richter heute den Bebauungsplan für ungültig erklären.