Muss Alt-Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) ihr Stadtratsmandat zurückgeben, weil sie seit 1. September offiziell wieder Beamtin im Dienst der Stadt Augsburg ist? Über diese Frage scheiden sich die Geister. Sowohl Weber als auch die CSU-Fraktion gehen davon aus, dass das Ausscheiden Webers in der Sitzung Ende September formal bestätigt wird. Die Partei schiebt die Schuld SPD-OB Florian Freund zu.

Er hätte mit etwas Willen eine Lösung finden können, bei der Weber das Mandat hätte behalten können, heißt es. Doch stimmt das? Und wie könnte diese Lösung aussehen? Wir haben Prof. Thomas Spitzlei von der Universität Bayreuth um eine Einschätzung gebeten. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Spezialist für Beamtenrecht. In Sachen Eva Weber sieht er eine Tendenz. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum hat Eva Weber ein Rückkehrrecht zur Stadt beantragt, wenn sie dort nicht arbeiten möchte?

Eva Weber hat nach eigener Aussage vom Freistaat Bayern einen Posten in Aussicht gestellt bekommen, der mit A16 so hoch dotiert ist wie die Beamtenstelle, die sie bei der Stadt hatte, bevor sie Referentin und OB wurde. Um vom Freistaat als Beamtin übernommen werden zu können, muss Weber vorher wieder als solche in den städtischen Dienst eintreten.

Hintergrund: Der Freistaat verbeamtet Mitarbeiter nur bis zum vollendeten 45. Lebensjahr – Eva Weber ist 49. Seit ihrem Ausscheiden als OB zum 30. April war Eva Weber im Ruhestand, da sie nach 15 Jahren als Referentin und OB ihre Pensionsansprüche erfüllt hatte. Indem sie das Rückkehrrecht zur Stadt anmeldete, meldete sie sich ins aktive Berufsleben und damit in den Beamtendienst zurück. Dass es sich dabei um eine Formalie handelt, um in München starten zu können, hatte sie der Stadtspitze offenbar mitgeteilt.

Warum hat OB Freund Weber auf die Stelle der Grünamtsleitung gesetzt, wenn sie diese nie antritt?

Die Stadt Augsburg ist als Dienstherrin verpflichtet, einer Person, die ihr Rückkehrrecht anmeldet, schnellstmöglich eine adäquate Stelle zuzuteilen. Die Leitung des Grünamts ist mit A16 – also der Besoldungsgruppe, in die Eva Weber fällt – dotiert; und sie ist frei. Verwaltungsrechtlich handelte Freund also korrekt.

Der OB wusste allerdings, dass Weber nicht als Mitarbeiterin zur Stadt zurückkehren wollte, da sie bereits einen anderen Posten – die Rede ist vom bayerischen Innenministerium – in Aussicht hat. Die Ernennung Webers zur Grünamtsleiterin machte vor diesem Hintergrund wenig Sinn, da sie den Posten nie antreten wird. Die öffentliche Ausschreibung, die es für diese Stelle gab, wird also so weitergeführt, als wäre die Ernennung Webers nie geschehen.

Die CSU wirft OB Florian Freund (SPD) vor, Weber aus dem Stadtrat gedrängt zu haben. Warum – und wäre es anders gegangen?

Generell untersagt die bayerische Gemeindeordnung kommunalen Beamten ein Mandat im Stadtrat. Bleiben wir zur Erklärung beim Beispiel Eva Weber: Sie könnte als CSU-Stadträtin Beschlüsse fassen, die sie später als Grünamtsleiterin ausführen müsste. Dieser Konflikt wird durch die gesetzliche Regelung vermieden. Mit ihrer Rückkehr in den Dienst der Stadt muss sie nach dieser Lesart auf das Mandat verzichten.

Aktuell gibt es in dieser Debatte zwei Lesarten: Eine stützt die eben erläuterte Vorgehensweise, nach der das Stadtratsmandat mit Wiedereintritt in den aktiven Dienst erlischt. Die andere lautet: Über Gespräche zwischen Freistaat und Stadtspitze hätte man Webers Rückkehr zur Stadt zeitlich so terminieren können, dass sie sofort nach Erhalt ihrer Ernennungsurkunde als Beamtin zum Freistaat abgestellt worden wäre. Der Interessenkonflikt zwischen Beamtin und Stadträtin hatte dann faktisch nie bestanden und Eva Weber hätte ihr Mandat behalten können. Hierzu gibt es laut Prof. Spitzlei auch eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München aus den 1970er Jahren, nach der das Amt im Stadtrat nicht Kraft Gesetzes erlischt, sondern der Verlust durch den Stadtrat festgestellt werden muss.

Muss Weber nun ihr Stadtratsmandat zurückgeben oder nicht?

Laut Prof. Spitzlei sprechen viele Gründe dafür, dass sie es behalten kann: „Das Kommunalrecht geht davon aus, dass eine Beamtin bei der Stadt über Monate und Jahre in diesem Interessenkonflikt steckt.“ Im aktuellen Fall aber gehe es nur um die kurze Zeit, bis Weber zum Freistaat überstellt wird. Der Stadtrat müsste laut Spitzlei auch erst feststellen, dass das Mandat erlischt. Gibt es bis zum Wechsel nach München keine Stadtratssitzung, wäre dieser Punkt formal nicht erfüllt, das Mandat bliebe bestehen.

Doch selbst wenn Weber bis zur nächsten Sitzung Ende September noch nicht beim Freistaat ist, bestehe nicht zwingend ein Interessenkonflikt: „Man könnte schauen, ob etwas auf der Tagesordnung steht, das Eva Weber als Grünamtsleiterin betrifft“, so Spitzlei. Sei dies der Fall, könnte sie sich der Abstimmung enthalten – dies alles unter der Prämisse, dass die Zeit bis zum Wechsel zum Freistaat nicht lange dauert.

Spitzlei nennt außerdem einen weiteren Grund, der gegen eine Abgabe des Mandats spricht: „Eva Weber ist mit über 50.000 Stimmen demokratisch als Stadträtin legitimiert worden. Es braucht schon einen triftigen Grund, um ihr da das Mandat zu entziehen.“ In diesem Fall liegt dieser laut Spitzlei nicht vor, vor allem auch deshalb: „Weder von der Stadt noch von Eva Weber liegt hier die Absicht vor, dass sie die Aufgabe als Grünamtsleiterin jemals ernsthaft ausüben wird.“

Wie kann es jetzt weitergehen?

Laut Spitzlei müsste sich nun der Stadtrat mit dem Thema befassen. Sollte dieser nicht feststellen, dass das Mandat erloschen ist, bleibt Eva Weber Stadträtin. Stellt er es dagegen fest, wäre Weber zunächst draußen – aber nicht zwingend für die gesamte Amtszeit: Scheidet während der laufenden Periode ein anderes CSU-Mitglied aus der Stadtratsfraktion aus, wäre Weber, hätte sie zu diesem Zeitpunkt ihren Posten beim Freistaat angetreten, erste Nachrückerin. Oberbürgermeister Florian Freund möchte den Sachverhalt öffentlich nicht kommentieren, da es sich um Personalangelegenheiten handle.