Die Stellungnahme des NRW-Arbeitsministers bringt das Drama auf den Punkt. „Die Presseberichterstattung über den Fall in Witten hat mich schockiert. Es darf nicht sein, dass Jobcenter-Mitarbeitende Angst vor Leistungsbeziehenden haben und ihre Aufgaben dadurch nicht rechtskonform erfüllen können“, so Karl-Josef Laumann auf Anfrage des WDR.

Befürchtet wurden „potentielle Gefahrensituationen“

Es geht um einen 56-jährigen Wittener, der drei Jahre lang nicht im Jobcenter des Ennepe-Ruhr-Kreises erscheinen und nicht mitwirken musste, weil die Mitarbeiter dort wohl um ihre Sicherheit gefürchtet haben und „potentielle Gefahrensituationen“ nicht provozieren wollten. Sein Geld – wohl rund 530 Euro Bürgergeld monatlich – soll der Familienvater trotzdem bekommen haben.

Wittener ist anerkannter Flüchtling aus Syrien

Als WDR erfahren wir, dass der Mann anerkannter Flüchtling aus Syrien ist und bei Behörden bekannt war, weil gegen ihn im Zeitraum von 2020 bis 2025 Anzeigen wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung und Gewalt vorliegen. So sollen zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihn angezeigt haben, weil er ihnen den Mittelfinger gezeigt haben soll.

Die Staatsanwaltschaft Bochum wollte aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Auskünfte über den Wittener geben. Nach WDR-Informationen hatte er aber einen Bewährungshelfer – also gab es rechtskräftige Urteile.

Dieser Bewährungshelfer soll – so erfahren wir – auf mögliche Aggressionen des Syrers hingewiesen haben. Der zuständige Ennepe-Ruhr-Kreis gibt selbst dazu keine Auskunft. Eine persönliche Vorstellung beim Jobcenter ist gesetzlich erst seit Juli 2026 Pflicht. Möglichkeiten, einen potenziell aggressiv auftretenden Kunden zur Mitwirkung zu verpflichten, hat das Jobcenter auch ohne einzubestellen.