34.000 Euro Bußgeld

Mann nach Ägypten-Urlaub am Flughafen festgenommen

Aktualisiert am 04.09.2026 – 07:04 UhrLesedauer: 2 Min.

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Bundespolizei im Terminal (Archivbild): Ein Reisender beglich am Flughafen eine Strafe von 8.400 Euro. (Quelle: Sergej Lepke via imago-images.de)

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Aus dem Ägypten-Urlaub direkt in die Erzwingungshaft: Ein 63-jähriger Dortmunder landet aus Hurghada in Düsseldorf – und wird von der Bundespolizei erwartet.

Aus dem Ägypten-Urlaub direkt in die Erzwingungshaft: Ein 63-jähriger Dortmunder ist am Dienstagabend aus Hurghada kommend am Flughafen Düsseldorf gelandet – und wurde dort von der Bundespolizei erwartet.

Grund war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum, den diese knapp zwei Wochen zuvor wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen ihn erwirkt hatte. Die fällige Geldbuße von knapp 34.000 Euro konnte der Mann vor Ort nicht aufbringen. Die Beamten nahmen ihn daraufhin fest und übergaben ihn den Justizbehörden – dort erwartet ihn nun eine Erzwingungshaft von 21 Tagen.

Der Fall des Dortmunders war der letzte von insgesamt vier Reisekontrollen, bei denen die Bundespolizei am Dienstag (1. September 2026) am Flughafen Düsseldorf per Haftbefehl gesuchte Personen stellte. Zwei der Betroffenen konnten ihre Strafe direkt vor Ort begleichen und ihre Reise fortsetzen, zwei – darunter der Dortmunder – wurden den Justizbehörden übergeben.

80 Tage Haft abgewendet

Den Anfang machte am Morgen ein 61-jähriger Deutscher, der einen Flug nach Istanbul antreten wollte. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Beleidigung vor, rechtskräftig verurteilt bereits im April 2023. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen wandelte er durch Zahlung von 880 Euro in eine Geldstrafe um und konnte anschließend weiterreisen.

Am Nachmittag fiel den Beamten ein 32-jähriger Niederländer auf, der nach Pristina im Kosovo fliegen wollte. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor – erlassen im September 2025 wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, verurteilt bereits im April 2023 zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Eine Zahlung vor Ort war nicht möglich, auch er wurde den Justizbehörden übergeben.

Zwei Stunden später kontrollierten die Beamten einen 47-jährigen Deutschen auf dem Weg nach Kairo. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hatte erst im August 2026 Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn erlassen, verurteilt worden war er bereits im Juni 2024. Der Mann, der mittlerweile in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebt, beglich die Geldstrafe von 8.400 Euro vor Ort und entging damit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen.