Am 31. Oktober 2024 hat die Europäische Kommission ein formelles Verfahren gegen die chinesische Online-Plattform Temu im Rahmen des Digital Services Act (DSA) eingeleitet. Die Untersuchung konzentriert sich auf mehrere potenzielle Verstöße gegen das DSA, darunter den Verkauf illegaler Produkte, die möglicherweise suchterzeugende Gestaltung der Plattform, die Transparenz der Empfehlungssysteme sowie den Zugang zu Daten für Forschende.

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Die Kommission äußerte Bedenken, dass Temu nicht ausreichend gegen den Verkauf von nicht konformen Produkten vorgeht und dass gesperrte Händler möglicherweise unter neuen Identitäten erneut auf der Plattform aktiv werden. Zudem wird untersucht, ob die Gestaltung der Plattform, einschließlich spielähnlicher Belohnungsprogramme, Nutzer zu übermäßigem Konsumverhalten verleitet. Ein weiterer Fokus liegt auf der Transparenz der Algorithmen, die Nutzern Produkte empfehlen, sowie auf dem Zugang zu Daten für wissenschaftliche Forschung.

Temu wurde im Mai 2024 als „sehr große Online-Plattform“ (Very Large Online Platform, VLOP) gemäß dem DSA eingestuft, da die Plattform mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU verzeichnete. Damit unterliegt Temu den strengsten Verpflichtungen des DSA, einschließlich der Bewertung und Minderung systemischer Risiken. Die Kommission betonte, dass die Dauer des Verfahrens von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Komplexität des Falls und die Kooperation des Unternehmens.

Temu hat erklärt, die Verpflichtungen des DSA ernst zu nehmen und eng mit den Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um ein sicheres und vertrauenswürdiges Marktplatzumfeld für Verbraucher zu gewährleisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die EU-Kommission Geldstrafen in Höhe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängen. Bei einem Konzern wie Temu, der zum chinesischen Mutterkonzern PDD Holdings gehört, könnten solche Strafen in die hunderten Millionen Euro gehen.

Falls Temu bestimmten Anordnungen der Kommission nicht nachkommt, können auch Zwangsgelder verhängt werden – meist in Form täglicher Strafzahlungen, bis die beanstandeten Maßnahmen umgesetzt werden. In extremen Fällen kann die Kommission sogar verlangen, dass bestimmte Dienste vorübergehend eingeschränkt oder ausgesetzt werden – z. B. der Zugang für EU-Nutzer oder bestimmte Funktionen wie Empfehlungsalgorithmen.