Schärfere Gesetze allein reichen nicht: In Hamburg konnten in den ersten sieben Monaten des Jahres 124 ausreisepflichtige Personen nicht in Haft genommen werden, weil die Plätze fehlten. Der Senat räumt einen anhaltenden Engpass ein.

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Fast zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetzes stößt die Durchsetzung der Ausreisepflicht weiterhin an praktische Grenzen. Das zeigt sich auch in Hamburg. Wer ausreisepflichtig ist und abgeschoben werden soll, taucht oft kurz vor dem geplanten Termin unter. Um dies zu verhindern, können Behörden Betroffene vor ihrer Rückführung in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam nehmen. Doch dafür fehlen der Hansestadt immer wieder die nötigen Plätze.

Nach Angaben des Senats konnten allein in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 124 ausreisepflichtige Personen nicht in Haft genommen werden, weil keine Kapazitäten vorhanden waren. Im gesamten vergangenen Jahr waren es 199 Fälle, heißt es in der Antwort des Senats auf eine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann.

Besonders deutlich wird das beim Blick auf die Haftkapazitäten. Hamburg kann derzeit auf 14 Plätze in der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt zugreifen sowie auf fünf weitere Plätze im hessischen Darmstadt. Gleichzeitig räumt der Senat ein, dass diese Kapazitäten „noch nicht auskömmlich“ seien. Tatsächlich konnten seit 2021 in insgesamt 583 Fällen Ausreisepflichtige nicht in Haft genommen werden, weil kein Platz verfügbar war. Allein in den ersten sieben Monaten dieses Jahres waren davon 124 Personen betroffen.

Die Zahlen stehen in einem gewissen Widerspruch zum Ziel des Rückführungsverbesserungsgesetzes. Mit dem Anfang 2024 in Kraft getretenen Gesetz hatte der Bund die Möglichkeiten erweitert, Ausreisepflichtige bis zu ihrer Abschiebung in Gewahrsam zu nehmen. Unter anderem wurde die maximale Dauer des Ausreisegewahrsams von zehn auf bis zu 28 Tage verlängert. Zudem wurden die Voraussetzungen für Abschiebungshaft ausgeweitet.

Deutlich mehr Haftanträge

Dass die Instrumente häufiger genutzt werden, zeigen die Zahlen aus Hamburg durchaus. Die Zahl der Haftanträge stieg von 140 im Jahr 2023 auf 308 im Jahr 2024 und 393 im vergangenen Jahr. Bis Ende Juli dieses Jahres wurden bereits weitere 177 Anträge gestellt. In den meisten Fällen folgten die Gerichte den Anträgen der Behörden.

Gleichzeitig deuten die Daten darauf hin, dass schärfere Regeln allein die praktischen Probleme bei Rückführungen nicht lösen. In den zwölf Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes wurden ausreisepflichtige Personen 135-mal nicht angetroffen. In den zwölf Monaten danach stieg die Zahl sogar auf 166 Fälle. Gerade das Nichtantreffen gilt als einer der Hauptgründe dafür, dass Abschiebungen scheitern.

Hinzu kommen fehlende Reisedokumente und die mangelnde Kooperation einzelner Herkunftsstaaten. Diese Faktoren nennt der Senat selbst als wesentliche Hindernisse bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht.

Für AfD-Fraktionschef Nockemann belegen die Zahlen, dass die Ausreisepflicht in vielen Fällen nicht durchgesetzt werden könne. „Hamburg hat ein massives Vollzugsproblem“, sagte der Oppositionspolitiker und sprach von einem „Offenbarungseid“ des Senats. Er kritisiert, dass der Senat den Engpass seit Jahren kenne, aber nicht genug Energie in die Suche nach zusätzlichen Haftplätzen stecke.

juve mit dpa