Wiesbaden. Die Stadt Wiesbaden hat eine neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassen. Diese enthält einige Lockerungen für Landwirte in der Sperrzone II, der infizierten Zone. Ab dem 22. Mai können Landwirte wieder Grünland mähen sowie Ölsaaten, Getreide, Gemenge, Eiweißpflanzen und Leguminosen ernten – und das ohne vorherigen Drohnenflug. Im Maisanbau dürfen sie bis zu einer Pflanzenhöhe von 1,50 Meter Arbeiten vornehmen. Die Maisernte selbst bleibt nur mit Genehmigung durch das Veterinäramt erlaubt.