Winterhoff-Prozess: Strafkammer wegen Befangenheit abgelehnt
Der Prozess gegen den Bonner Kinderpsychologen Winterhoff ist unterbrochen. Denn die zuständige Strafkammer, also die Richterin und die Schöffen, sollen befangen sein. Sie wurde deshalb abgelehnt, heißt es vom Bonner Landgericht auf Radio Bonn/Rhein-Sieg-Anfrage. Denn während des heutigen Prozesstages gegen Winterhoff hatte eine Anwältin der Nebenklage einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Weil sie offenbar glaubt, dass die Strafkammer in dem Prozess parteiisch ist. Dem Antrag wurde stattgegeben, eine Begründung steht noch aus. Sie soll noch am Dienstag (21.05.) veröffentlicht werden.
Jetzt muss die Strafkammer ausgetauscht werden, es ist sogar möglich, dass deshalb der komplette Prozess gegen Winterhoff neu aufgerollt werden muss.
Kinderpsychater wegen Körperverletzung in 26 Fällen angeklagt
Der Prozess gegen Winterhoff hat Mitte Februar 2025 begonnen. Der Bonner Kinderpsychater ist wegen Körperverletzung in 36 Fällen angeklagt. Er soll Kindern und Jugendlichen ein starkes Medikament verschrieben haben, obwohl das medizinisch nicht notwendig gewesen sein soll. Die Betroffenen sollen in Folge stark zugenommen haben und chronisch müde und antriebslos, fast wie betäubt, gewesen sein, heißt es von der Bonner Staatsanwaltschaft.
Winterhoff bestreitet alle Vorwürfe, von seinen Anwälten hieß es, dass man sein Lebenswerk zerstören wolle.