Hinweis: Dieser Artikel wurde 2023 in einer ersten Fassung veröffentlicht und seitdem mehrmals aktualisiert. Wir spielen den Text wegen hoher Nachfrage aktuell noch einmal aus.
Die Doppelbesteuerung der Rente wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Bereits 2002 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die damaligen Steuerregeln angepasst werden müssen, um eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung zu vermeiden. Daraufhin wurde das frühere Ertragsanteilsverfahren schrittweise durch die nachgelagerte Besteuerung ersetzt. Doch was genau bedeutet eine Doppelbesteuerung der Rente überhaupt?
Rente 2026: Doppelbesteuerung – was ist das eigentlich?
Viele Rentner empfinden die heutige Rentenbesteuerung als ungerecht – sie sehen sich doppelt belastet. Seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen vollständig absetzbar, wie versicherungsjournal.de in einem Beitrag zusammenfasst. Zudem steigt der Besteuerungsanteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr – geregelt durch das Jahressteuergesetz 2022 und das Wachstumschancengesetz.
Laut dem Portal finanztip.de geht es bei der Besteuerung der Rente im Prinzip um zwei Zahlen. Den steuerfreien Rentenzufluss, also den gesamten steuerfreien Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung. Und um versteuerte Rentenbeiträge, die Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen – also die Beiträge, die nicht von der Steuer abgesetzt werden konnten.
Sollte der steuerfreie Rententeil geringer sein als die versteuerten Rentenbeiträge, spricht man von einer Doppelbesteuerung, da man auf einen Teil der bereits versteuerten Rentenbeiträge erneut Steuern zahlt. Dieses Problem soll durch die vollständige Absetzbarkeit der Vorsorgebeiträge, die seit 2023 dank des Jahressteuergesetzes möglich ist, umgangen werden. Allerdings haben Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums ergeben, dass nach den erfolgten Anpassungen die aktuellen Steuerregeln die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllen und keine weiteren gesetzlichen Maßnahmen erforderlich sind, heißt es in dem Beitrag von versicherungsjournal.de. Gleichzeitig fordern Kritiker weiterhin Anpassungen, um eine Doppelbesteuerung in jedem Fall zu vermeiden.
Doch warum ist die Doppelbesteuerung in Deutschland ein so großes Problem? Ein wichtiger Punkt ist, dass in Deutschland ab dem Jahr 2005 schrittweise eine Umstellung auf die nachgelagerte Rentenbesteuerung erfolgte. Vorher wurden die Renteneinkünfte nur teilweise besteuert.
Ein bestimmter Prozentsatz der Rente war steuerfrei, während der verbleibende Teil der Rente steuerpflichtig war. Der steuerfreie Anteil der Rente richtete sich dabei nach dem Jahr des Rentenbeginns und je nach Rentenbeginn wurde ein bestimmter Prozentsatz der Rente als steuerfrei betrachtet. Der steuerfreie Anteil blieb dann während des gesamten Rentenbezugs gleich. Der steuerpflichtige Anteil hingegen wurde dann als zu versteuerndes Einkommen behandelt, wobei die üblichen Steuersätze und Grenzen galten.
Bei der nachgelagerten Besteuerung, die inzwischen gilt, werden die Renteneinkünfte hingegen erst im Ruhestand komplett besteuert, während der Erwerbstätigkeit können Rentenbeiträge aber steuermindernd abgesetzt werden. Die volle Besteuerung der Rente wird allerdings erst ab dem Jahr 2058 oder später wirksam aufgrund einer Übergangsregelung. Bis dahin steigt der zu versteuernde Anteil schrittweise an, erklärt merkur.de. Die nachgelagerte Besteuerung und die Doppelbesteuerung stehen dadurch in direktem Zusammenhang, denn die Doppelbesteuerung tritt dann auf, wenn die Rentenbeiträge während der Erwerbstätigkeit schon einmal besteuert wurden und dann im Ruhestand noch einmal besteuert werden.
Mit den seit 2023 beschlossenen Änderungen soll das Risiko einer Doppelbesteuerung künftig verringert beziehungsweise vermieden werden.
Doppelbesteuerung: Wer kann davon betroffen sein?
Der Bundesfinanzhof hatte vier Gruppen ausgemacht, die am ehesten von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnten:
- Rentner, die erst seit kurzer Zeit Rente bekommen (seit etwa 2005)
- Frühere Selbstständige, die nicht von Arbeitgeberzuschüssen bei den Rentenversicherungsbeiträgen profitieren konnten
- Ledige Senioren, die keine Hinterbliebenenrente erhalten
- Männer, da sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben als Frauen
Arbeitnehmer mit durchgängiger Beschäftigung sind tendenziell nicht betroffen. Der Gesetzgeber reagierte auf BFH-Urteile mit dem Jahressteuergesetz 2022 und weiteren Anpassungen.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen, den Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils für Neurentner ab dem Jahr 2023 zu verlangsamen. Seitdem steigt dieser Anteil jährlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte – statt wie bisher um einen ganzen Prozentpunkt. Dadurch wird die vollständige Besteuerung der Renten nicht, wie ursprünglich vorgesehen, bereits 2040 erreicht, sondern erst im Jahr 2058. Die Übergangsphase verlängert sich somit um 18 Jahre. Laut merkur.de lag der steuerpflichtige Anteil für Neurentner im Jahr 2025 bereits bei 83,5 Prozent. Die damalige Bundesregierung führte die Regelung ein, um eine gleichmäßigere und sozialverträglichere Anpassung der Rentenbesteuerung zu ermöglichen.
Doppelbesteuerung der Rente: Reichen die bisherigen Maßnahmen aus?
Ob diese Schritte ausreichen, steht allerdings noch zur Debatte. Dazu hieß es auf Seite 140 des Wachstumschancengesetzes der Bundesregierung: „Zur vollständigen Vermeidung einer doppelten Besteuerung sowohl für zukünftige Rentenkohorten, aber auch zur Beseitigung von gegebenenfalls im Einzelfall bereits eingetretener doppelter Besteuerung in Bestandsrentenfällen sind weitere Regelungen erforderlich, die zeitnah in einem dritten Schritt gesetzlich geregelt werden.“
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Würzburger Steuerexperte Dirk Kiesewetter stellten im November 2023 klar, dass die von der Bundesregierung vorgelegte Regelung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht ausreichend sei. So würden „aus heutiger Sicht weitere gesetzgeberische Maßnahmen unumgänglich” erscheinen, erklärte Kiesewetter damals in seiner schriftlichen Stellungnahme. Der BdSt forderte, mit dem auch von der Bundesregierung geplanten langsameren Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils bereits rückwirkend ab 2015 zu beginnen, informiert das Portal ihre-vorsorge.de.
In einer Beschlussempfehlung zum Wachstumschancengesetz aus dem Frühjahr 2024 gingen keine neuen Regelungen und Anpassungen hervor, die sich unmittelbar auf die Problematik der Doppelbesteuerung der Rente auswirken. Allerdings wurde der zeitliche Übergang zur vollen Rentenbesteuerung auch hier bis ins Jahr 2058 gestreckt. Ob weitere gesetzliche Änderungen erforderlich werden, bleibt Gegenstand der politischen Diskussion.
Doppelbesteuerung: Welche Jahrgänge nach Berechnungen profitieren könnten
Für die Süddeutsche Zeitung hat Finanzmathematiker und Rentenexperte Werner Siepe bereits 2022 eine Fallstudie durchgeführt, welche die Steuervorteile der einzelnen Jahrgänge aufzeigt. Die Berechnungen beruhen auf Annahmen zum damaligen Rechtsstand und dienen vor allem als Modellrechnung. Da die jährliche Steigerung der Besteuerung zwischen 2040 und 2060 zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, hat er sich bei seinen Berechnungen einer geschätzten Steigerungsrate von 0,5 Prozent pro Jahr bedient.
Unter diesen Voraussetzungen profitieren von der Übergangszeit die Jahrgänge 1975 bis 1980 am meisten. Menschen, die im Jahr 1975 geboren wurden, können bei einem Durchschnittseinkommen mit einem Steuervorteil von 12.482 Euro und bei einem Spitzeneinkommen mit 23.522 Euro rechnen. Für den Jahrgang 1980 verhält es sich mit 9952 Euro (Durchschnittseinkommen) und 18.819 Euro (Spitzeneinkommen) Steuervorteil ähnlich. Am wenigsten profitieren die Jahrgänge 1960 und 1990. Sie haben bei Durchschnittseinkommen einen Steuervorteil von 1538 Euro (1960er) und 2800 Euro (1990er) beziehungsweise bei Spitzeneinkommen 2937 Euro (1960) und 5259 Euro (1990).
Die Süddeutsche Zeitung weist in ihrem Bericht allerdings darauf hin, dass man genau genommen nicht von einem „Steuervorteil“ sprechen könne. Denn durch die Berechnung erfahren Steuerzahler jetzt nur, was sie ohne Eingreifen des Bundesfinanzhofs zu viel an den Staat bezahlt hätten.
Doppelbesteuerung sorgt immer wieder für Unruhe im Bundestag – reichen die Maßnahmen aus?
Die Doppelbesteuerung der Rente bleibt ein politisch und juristisch diskutiertes Thema. Im Auftrag des Bundesfinanzministeriums wurden mehrere Gutachten erstellt und ausgewertet. Im März 2025 wurde bekannt, dass zwei Analysen übereinstimmend zu dem Ergebnis kamen, dass die aktuellen steuerlichen Regelungen nach den erfolgten Anpassungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.
Experten raten Rentnern jedoch weiterhin dazu, alle Steuerbescheide sorgfältig aufzubewahren. Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung könnte so eine mögliche verfassungswidrige Doppelbesteuerung nachgewiesen werden. Die Aufbewahrung der Steuerbescheide dient somit als wichtige Dokumentation, die Rentnern helfen kann, ihre Rechte in Bezug auf eine faire Besteuerung ihrer Renten zu verteidigen.
Übrigens: Um die Rente ranken sich viele Irrtümer und Mythen, denen Sie nicht glauben sollten. Zum Beispiel, dass die Rente automatisch ausbezahlt wird. Das ist nicht der Fall, denn die Rente muss immer beantragt werden. Dafür wird die Rentenversicherungsnummer benötigt.
Außerdem sollten Sie als Rentner beachten, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Zudem können Rentner mit ein paar Tipps bei der Steuererklärung sparen.