Das Wichtigste in Kürze
- Die Deutsche Umwelthilfe hat nach eigenen Angaben am Freitag, dem 4. September 2026, vor dem deutschen Verwaltungsgericht Braunschweig Klage gegen die Zulassung des Herbizids Joystick eingereicht. Das Mittel enthält nach Angaben der Organisation den Wirkstoff Diflufenican, der sich in der Umwelt zu Trifluoressigsäure abbaut.
- Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat den Referenzwert für Trifluoressigsäure am 22. Juli 2026 von 0,05 auf 0,014 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag gesenkt – auf gut ein Viertel. Auslöser sind nach Darstellung der Behörde neue Befunde zum Schilddrüsenhormon Thyroxin.
- Die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit fand die Substanz 2025 in 307 von 331 Trinkwasserproben. Der deutsche Trinkwasserleitwert von 60 Mikrogramm je Liter stammt aus dem Jahr 2020 und gilt nach Darstellung des Umweltbundesamtes weiterhin.
Es ist ein Stoff, den kaum jemand kennt, und in Österreich wurde er 2025 in gut neun von zehn untersuchten Trinkwasserproben gefunden. Trifluoressigsäure, in Fachtexten meist als TFA abgekürzt, entsteht unter anderem, wenn bestimmte Pflanzenschutzmittel und Kältemittel in der Umwelt zerfallen. Sie ist gut wasserlöslich und gelangt mit dem Sickerwasser ins Grundwasser. Aus dem Trinkwasser lasse sie sich mit den üblichen Aufbereitungsverfahren praktisch nicht mehr entfernen, erklärt die Deutsche Umwelthilfe.
Am Freitagvormittag hat die deutsche Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) daraus einen Rechtsstreit gemacht. Nach ihrer Mitteilung vom 4. September 2026, 10:00 Uhr reichte sie beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klage gegen die Zulassung des Herbizids Joystick ein. Erteilt hat diese Zulassung nach Darstellung der Organisation das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die Klage richtet sich gegen eine Zulassung, nicht gegen die Landwirtschaft
Der Angriffspunkt der Klage ist die Zulassungsentscheidung selbst. Das Mittel enthält nach Angaben der DUH den Wirkstoff Diflufenican, der sich in der Umwelt zu TFA abbaut. Welche Rechtsgründe die Organisation im Einzelnen geltend macht, geht aus ihrer Mitteilung nicht hervor; die Klageschrift lag NETZ-TRENDS nicht vor.
„TFA kann unsere Gesundheit gefährden, reichert sich dauerhaft in der Umwelt an“ und werde durch die herkömmliche Trinkwasseraufbereitung nicht entfernt, wird Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in der Mitteilung zitiert. Er fordert darin: „Die zuständigen Behörden dürfen nicht weiter abwarten, bis unser Grund- und Trinkwasser noch stärker belastet ist.“ Die Organisation verlangt einen sofortigen Zulassungsstopp für alle TFA-bildenden Pestizide sowie den Widerruf bereits erteilter Zulassungen.
Es ist nicht das erste Verfahren dieser Art. Nach eigenen Angaben führt die DUH mehrere Klagen vor demselben Gericht mit dem Ziel, Zulassungen TFA-bildender Pflanzenschutzmittel aufheben zu lassen. Wie viele Verfahren derzeit anhängig sind und wann über sie verhandelt wird, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Eine Stellungnahme des Bundesamtes oder des Zulassungsinhabers zu der neuen Klage lag zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung nicht vor; die Mitteilung der DUH gibt keine wieder.
Die EU-Behörde hat den Referenzwert im Juli auf gut ein Viertel gesenkt
Der eigentliche Grund, warum dieser Streit gerade jetzt an Gewicht gewinnt, liegt einige Wochen zurück und auf europäischer Ebene. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat nach ihrer Mitteilung vom 22. Juli 2026 die tolerierbare tägliche Aufnahme für TFA neu festgesetzt: von zuvor 0,05 auf 0,014 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag. Der neue Wert liegt damit bei gut einem Viertel des bisherigen. Zusätzlich legte die Behörde erstmals einen akuten Referenzwert von 0,07 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht fest.
Ausschlaggebend waren nach Angaben der EFSA neue Befunde, wonach TFA den Spiegel des Schilddrüsenhormons Thyroxin verändert. Die Behörde benennt in derselben Mitteilung offen gebliebene Fragen: zur Langzeittoxizität, zur krebserzeugenden Wirkung und zur Wirkung auf das Immunsystem. Die Behörde benennt damit selbst, was ihre Bewertung nicht abdeckt.
Eigene Darstellung NETZ-TRENDS auf Basis von Daten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Mitteilung vom 22. Juli 2026.
Parallel läuft ein Einstufungsverfahren – entschieden ist es nicht
Ein zweiter Vorgang läuft auf EU-Ebene, und sein Stand wird leicht überschätzt. Nach der Mitteilung des deutschen Umweltbundesamtes vom 26. Mai 2025 haben das Bundesamt für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, das Umweltbundesamt und das Bundesinstitut für Risikobewertung bei der Europäischen Chemikalienagentur einen Vorschlag eingereicht, TFA als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1B sowie als sehr persistent und sehr mobil einzustufen.
Ein Vorschlag ist keine geltende Einstufung. Nach derselben Mitteilung folgt auf die Veröffentlichung eine sechswöchige Stellungnahmefrist, danach bewertet der Ausschuss für Risikobeurteilung der Agentur das Dossier; die abschließende Entscheidung trifft die Europäische Kommission. Als Zeitrahmen nennt die Behörde rund 18 Monate. Von diesem Unterschied hängt ab, welche Rechtsfolgen bereits an den Stoff geknüpft sind und welche noch nicht.
In Österreich steckt TFA in 93 Prozent der Trinkwasserproben
Wie stark das Wasser im deutschsprachigen Raum tatsächlich belastet ist, lässt sich am genauesten für Österreich sagen. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) untersuchte 2025 insgesamt 331 Trinkwasserproben. In 307 davon – rund 93 Prozent – lag TFA über der Bestimmungsgrenze von 0,1 Mikrogramm je Liter. Die meisten Werte bewegten sich zwischen null und einem Mikrogramm je Liter, der höchste gemessene Wert lag bei 6,03 Mikrogramm je Liter.
Beim Grundwasser reicht die österreichische Messreihe weiter zurück: Seit 2018 wurden 281 Proben analysiert, in 274 davon war die Substanz nachweisbar. Der Durchschnitt lag bei 1,4 Mikrogramm je Liter, der Höchstwert bei 21 Mikrogramm je Liter.
Für Deutschland liegen vergleichbare bundesweite Reihen nicht in derselben Form vor. Der Hamburger Versorger Hamburg Wasser gibt auf seiner Informationsseite zu TFA, Stand 25. Juni 2025, an, die Werte im Hamburger Trinkwasser lägen überwiegend unter der Bestimmungsgrenze des Labors von 0,25 Mikrogramm je Liter; in Einzelfällen seien bis zu 0,7 Mikrogramm je Liter gemessen worden. Für die Schweiz veröffentlichte SRF Investigativ bereits am 26. April 2022 eigene Messungen an zehn Leitungswasserproben mit Werten zwischen 0,51 und 1,5 Mikrogramm je Liter; einen gesetzlichen Höchstwert für TFA gibt es dort nach dieser Darstellung nicht.
Sechs Werte, drei Rechtsformen – und kein gemeinsamer EU-Grenzwert
Der Vergleich der nationalen Vorgaben ist der Punkt, an dem die Sache unübersichtlich wird. Es gibt in der Europäischen Union bislang keinen einheitlichen Grenzwert für TFA im Trinkwasser. Was die einzelnen Staaten haben, unterscheidet sich nicht nur in der Höhe, sondern auch in der Rechtsnatur: Ein gesundheitlicher Leitwert ist etwas anderes als ein verbindlicher Grenzwert.
Art der Vorgabe
Wert in µg/l
Stand
Quellen: Umweltbundesamt (Deutschland), FAQ-Seite Stand 26. Juni 2026; AGES (Österreich), Informationsseite zu TFA; SRF Investigativ vom 26. April 2022 für die Schweiz. Die Werte sind rechtlich nicht gleichartig: Ein Leitwert ist eine gesundheitliche Orientierungsgröße, ein Grenzwert eine verbindliche Vorgabe. „–“ bedeutet, dass nach diesen Quellen kein Wert festgelegt ist.
Der deutsche Leitwert stammt aus dem Jahr 2020
Für Haushalte in Deutschland ist der Wert von 60 Mikrogramm je Liter die entscheidende Größe. Er stammt nach der FAQ-Seite des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2020. Dort heißt es: „Der gesundheitliche Trinkwasserleitwert für TFA von 60 µg/l aus dem Jahr 2020 bleibt weiterhin gültig.“ Die Behörde begründet das damit, dass ein Leitwert auf Grundlage der Daten zur Reproduktionstoxizität nicht niedriger ausfiele.
Eine Beobachtung dazu lässt sich ohne Wertung festhalten, weil sie sich allein aus den Datumsangaben ergibt: Diese Seite trägt den Stand 26. Juni 2026. Die Neubewertung der EFSA datiert vom 22. Juli 2026 und wird auf der Seite nicht erwähnt. Ob und wann das deutsche Umweltbundesamt den Leitwert im Licht des neuen europäischen Referenzwerts überprüft, ist den bislang öffentlich zugänglichen Angaben nicht zu entnehmen. NETZ-TRENDS hat dazu keine Auskunft der Behörde vorliegen.
Was die Zahlen für zwei Liter Leitungswasser bedeuten
Zahlen in Milligramm je Kilogramm Körpergewicht sagen einem Haushalt wenig. Deshalb hilft eine Umrechnung – und sie fällt weniger dramatisch aus, als die Debatte vermuten lässt.
Rechenbeispiel: eine Person mit 75 Kilogramm
- Neuer EFSA-Referenzwert: 0,014 mg je Kilogramm Körpergewicht und Tag – das sind 1.050 Mikrogramm täglich.
- Zwei Liter Leitungswasser mit dem österreichischen Höchstwert von 6,03 µg/l ergeben 12,06 Mikrogramm – rund 1,1 Prozent dieser Menge.
- Zwei Liter mit dem deutschen Leitwert von 60 µg/l ergäben 120 Mikrogramm – rund 11 Prozent. Der Leitwert ist eine Obergrenze; die oben genannten Messwerte aus Hamburg liegen um ein Vielfaches darunter.
Eigene Berechnung von NETZ-TRENDS aus den oben belegten Werten. Trinkwasser ist nur einer von mehreren Aufnahmewegen; die EFSA bezieht ihren Referenzwert auf die gesamte Aufnahme über die Nahrung.
Die AGES selbst ordnet die Lage ähnlich ein: Eine Person mit 75 Kilogramm Körpergewicht könnte nach dem neuen Referenzwert täglich bis zu 1.050 Mikrogramm aufnehmen; die tatsächliche Aufnahme schätzt die österreichische Agentur auf etwa 100 Mikrogramm und damit auf rund ein Zehntel. Das ist die Zahl, die in der Zuspitzung der Debatte am häufigsten fehlt – und sie gehört in denselben Text wie die Klage.
Was die Beteiligten offenlassen
Drei Fragen bleiben nach der aktuellen Quellenlage unbeantwortet, und jede davon betrifft Haushalte unmittelbar.
- Wer zahlt, falls nachgerüstet werden muss. Weder die DUH-Mitteilung noch die Angaben des Umweltbundesamtes beziffern, was eine Entfernung von TFA aus dem Trinkwasser kosten würde. Verfahren, die dafür infrage kämen, sind aufwendig; eine Größenordnung nennt keine der ausgewerteten Quellen. Wie sich Kosten der Wasseraufbereitung auf Gebühren auswirken, hat NETZ-TRENDS zuletzt am Beispiel der vierten Reinigungsstufe in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie beschrieben.
- Ob der deutsche Leitwert überprüft wird. Die öffentlich zugängliche Darstellung des Umweltbundesamtes ist älter als die EFSA-Entscheidung.
- Wie das Zulassungsamt die Klage bewertet. Eine Stellungnahme des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit liegt zu dieser Klage nicht vor.
Wie es weitergeht
Zwei Verfahren laufen parallel und in unterschiedlichem Tempo. Vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig ist die Klage der DUH anhängig; ein Verhandlungstermin ist nach der Mitteilung nicht bekannt. Auf europäischer Ebene liegt der Einstufungsvorschlag beim Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur, bevor die Europäische Kommission entscheidet – nach Angaben des Umweltbundesamtes ein Verfahren von rund 18 Monaten.
Für Haushalte in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert sich vorerst nichts: Die geltenden Werte bleiben, wo sie sind, und das Leitungswasser wird weiter nach den bestehenden Vorgaben geliefert. Geändert hat sich der gesundheitliche Referenzwert, an dem die EFSA die Substanz misst. Ob daraus neue Vorgaben für das Trinkwasser folgen, entscheidet sich in den beiden genannten Verfahren.
Wie sehen Sie das: Sollte Deutschland seinen Trinkwasserleitwert für TFA an den neuen europäischen Referenzwert anpassen, oder reicht die bisherige Regelung aus? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Deutsche Umwelthilfe: Pressemitteilung „Verschärfte Risikobewertung für TFA-bildende Pestizide: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Zulassung von Pestizid Joystick ein“ vom 4. September 2026, 10:00 Uhr – presseportal.de und duh.de
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Mitteilung „EFSA lowers safe level of exposure to TFA“ vom 22. Juli 2026 – efsa.europa.eu
- Umweltbundesamt (Deutschland): FAQ „Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure (TFA)“, Stand 26. Juni 2026 – umweltbundesamt.de
- Umweltbundesamt (Deutschland): Pressemitteilung Nr. 20/2025 zum Einstufungsvorschlag bei der Europäischen Chemikalienagentur vom 26. Mai 2025 – umweltbundesamt.de
- AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: Informationsseite „Trifluoressigsäure bzw. Trifluoracetat (TFA)“ mit dem Trinkwasser- und Grundwassermonitoring – ages.at
- Hamburg Wasser: Informationsseite „Trifluoracetat (TFA): Wie ist die Situation in Hamburg?“, Stand 25. Juni 2025 – hamburgwasser.de
- SRF Investigativ: „Pflanzengift TFA flächendeckend im Schweizer Trinkwasser“ vom 26. April 2022, Analyse durch das Technologiezentrum Wasser Karlsruhe – srf.ch
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