Für das Sozialgericht Gelsenkirchen
Ehrenamtliche Richter aus Oer-Erkenschwick gesucht

Für das Sozialgericht Gelsenkirchen werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht. © picture alliance/dpa
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Für das Sozialgericht in Gelsenkirchen werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter ab dem 1. Januar 2027 gesucht, teilt die Stadt Oer-Erkenschwick mit. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wer Interesse an dieser Arbeit hat, sollte mit dem sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe behinderter Menschen vertraut sein. Bewerbungen können noch bis zum 18. September bei der Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick eingereicht werden.
Voraussetzung fürs Richteramt
Voraussetzung für dieses Richteramt ist auch die Vollendung des 25. Lebensjahres. „In erster Linie kommen aktive und ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte aus der Sozialverwaltung in Frage. Personen, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wahrnehmen, dürfen nicht vorgeschlagen werden“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten eine gesetzlich festgelegte Entschädigung.
Interessentinnen und Interessenten melden sich bis zum 18.09.2026 unter der Angabe folgender Daten: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Beruf/Arbeitgeber, Anschrift, Telefonnummer (privat und dienstlich) und Angabe über frühere Ausübung eines Richteramtes im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit. Die Bewerbung kann postalisch (Stadt Oer-Erkenschwick – Ordnungswesen – Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick oder per E-Mail an ordnungswesen@oer-erkenschwick.de eingereicht werden.