Eine 47-jährige Frau ist nach einem schweren Angriff in einem Einkaufszentrum am Mailänder Platz in Stuttgart-Mitte gestorben (ka-news berichtete). Das teilten die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Polizei mit. Die Frau erlag am 2. September 2026 ihren schweren Verletzungen. Tatverdächtig ist ihr 54 Jahre alter, getrennt lebender Ehemann. Gegen ihn war bereits Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen worden.
Opfer stirbt im Krankenhaus an schweren Verletzungen
Nach bisherigen Ermittlungen hatte der 54-Jährige die Frau am 23. Juli 2026 an ihrem Arbeitsplatz in dem Einkaufszentrum aufgesucht. Er soll die 47-Jährige mit einem Messer angegriffen und anschließend in Brand gesetzt haben. Mehrere Zeugen hatten gegen 10.15 Uhr eine schwer verletzte Frau gemeldet. Zeugen gelang es laut Polizei, das Feuer mit einem Feuerlöscher zu löschen.
Rettungskräfte brachten die Frau in ein Krankenhaus, wo sie intensivmedizinisch behandelt wurde. Ihr Zustand blieb zunächst kritisch. Am 2. September starb sie laut Polizei an den Folgen ihrer Verletzungen. Eine Obduktion des Leichnams war für Donnerstag, 3. September 2026, vorgesehen.
Polizei fasst Verdächtigen im Wald bei Stuttgart-Sillenbuch
Der Mann war nach dem Angriff zunächst geflüchtet. Bei der Fahndung setzte die Polizei auch einen Hubschrauber ein. Polizeibeamte nahmen den 54-Jährigen nach knapp zwei Stunden Flucht gegen 12.10 Uhr widerstandslos in einem Waldstück im Bereich Stuttgart-Sillenbuch fest.
Ein Haftrichter hatte am 24. Juli auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart Haftbefehl wegen versuchten Mordes gegen den deutschen Staatsangehörigen erlassen. Der Mann war laut Polizei bereits wegen kleinerer Delikte polizeibekannt.
Polizei meldet früheren Partnerschaftsgewalt-Vorfall
Die Frau und der Tatverdächtige waren verheiratet, lebten nach Angaben der Ermittler aber getrennt. Mitte Juni hatte es bereits einen Vorfall von Partnerschaftsgewalt gegeben. Dabei wurde die Frau leicht verletzt. Daraufhin war gegen den Mann ein gerichtliches Kontakt- und Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz verhängt worden. Er durfte sich demnach weder der Frau noch ihrer Arbeitsstelle nähern. Bis zum Angriff am 23. Juli lagen laut Polizei keine Hinweise vor, dass der 54-Jährige gegen dieses Verbot verstoßen haben könnte.