07.09.2026 – 11:42

Bundespolizeiinspektion Stuttgart

Tübingen/Kuchen (ots)

In den vergangenen Tagen kam es in Tübingen und Kuchen zu zwei gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr. In einem Fall musste ein Zug eine Schnellbremsung einleiten, im zweiten Fall sollen zwei Kinder zahlreiche Steine auf die Gleise gelegt haben.
Schnellbremsung nach Person im Gleis
Am Sonntagnachmittag (6. September 2026) musste ein Zug auf der Bahnstrecke zwischen Tübingen und Dußlingen aufgrund einer Person im Gleis eine Schnellbremsung einleiten.
Ersten Erkenntnissen zufolge begab sich ein 66-jähriger deutscher Staatsangehöriger kurz nach der Ausfahrt aus dem Bahnhof Tübingen in den Gleisbereich. Offenbar wollte der Mann über die Gleise abkürzen. Der Triebfahrzeugführer eines herannahenden Zuges erkannte die Person und leitete daraufhin eine Schnellbremsung ein.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde hierbei niemand verletzt. Eine alarmierte Streife der Landespolizei konnte den 66-Jährigen antreffen und zum Bundespolizeirevier Tübingen bringen. Im Anschluss wurde der Mann in eine Klinik in Tübingen verbracht.
Kinder legen Steine auf die Gleise
In einem weiteren Fall sollen bereits am 02.09.2026 ein zehn- und ein sechsjähriger Junge im Bereich der Bahnstrecke bei Kuchen Steine auf die Gleise gelegt haben.
Zeugen beobachteten die beiden Kinder dabei, wie sie offenbar mehrfach Steine auf den Schienen in Fahrtrichtung Stuttgart platzierten. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen mindestens drei Züge die aufgelegten Steine überfahren haben. Hierbei wurde offenbar ein Stein gegen einen geparkten Pkw geschleudert.
Eine Streife der Landespolizei konnte die beiden Kinder vor Ort antreffen. Im Gleisbereich stellten die Einsatzkräfte zudem rund 35 weitere, in einer Reihe auf den Schienen platzierte Steine fest. Zur Beseitigung der Gegenstände musste die Bahnstrecke kurzzeitig gesperrt werden. Anschließend wurden die beiden Kinder an ihre Erziehungsberechtigte übergeben.
Die Bundespolizei hat in beiden Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Bundespolizei warnt vor Gefahren im Gleisbereich
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, dass der Aufenthalt im Gleisbereich lebensgefährlich und grundsätzlich verboten ist. Züge können sich mit hohen Geschwindigkeiten nähern und haben aufgrund ihres Gewichts einen erheblich längeren Bremsweg als Straßenfahrzeuge.
Auch das Auflegen von Steinen oder anderen Gegenständen auf die Schienen ist kein harmloser Streich. Hierdurch können Züge beschädigt, Gegenstände weggeschleudert und Reisende sowie unbeteiligte Personen erheblich gefährdet werden.
Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, Kinder über die erheblichen Gefahren im Zusammenhang mit Bahnanlagen aufzuklären. Gleise dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen überquert werden.

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