Bielefeld. Im Zusammenhang mit dem Zweitliga-Spiel zwischen dem DSC Arminia Bielefeld und dem FC St. Pauli ist es am Freitagabend, 4. September, zu einem gewalttätigen Zwischenfall gekommen. Zwei Männer haben eine 23-jährige Frau aus Pinneberg (Schleswig-Holstein) attackiert und ihr einen Fan-Schal des Hamburger Clubs geraubt. Die Angegriffene erlitt leichte Verletzungen.
Nach Angaben der Polizei war die 23-Jährige gegen 21 Uhr mit zwei Begleiterinnen auf dem Weg zu ihrem an der Lampingstraße geparkten Auto. Als sie dort ihre Jacke auszog und ihr Fan-Pullover sichtbar wurde, erhielt sie unvermittelt von hinten einen Schlag ins Gesicht. Dabei fiel ihre Brille zu Boden. Anschließend rissen die Männer der Frau den St.-Pauli-Schal vom Hals und flüchteten in Richtung Wertherstraße.
Dass ein Fanartikel geraubt wurde, könnte einen Hintergrund in der Fußball-Fanszene haben. Das sogenannte „Abziehen“ von Schals, Fahnen oder anderen Fanartikeln rivalisierender Vereine gilt bei einigen, mitunter gewaltbereiten Fans als eine Art Trophäenjagd.
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Fanfreundschaft zwischen Bielefeld und HSV, aber nicht mit St. Pauli
Hinzu kommt die besondere Konstellation rund um die beiden Clubs: Zwischen Teilen der Fanszenen von Arminia Bielefeld und dem Hamburger SV besteht seit Jahrzehnten eine Fanfreundschaft, während der HSV und der FC St. Pauli als Hamburger Stadtrivalen gelten. Ob diese Zusammenhänge bei dem Angriff tatsächlich eine Rolle spielten, ist allerdings nicht bekannt.
Der mutmaßliche Schläger soll 20 bis 25 Jahre alt und etwa 1,75 Meter groß sein. Er hatte blonde Haare und trug einen lila Pullover mit Fan-Schal sowie eine blaue Jeans. Sein Begleiter soll Anfang 20, ebenfalls etwa 1,75 Meter groß und dunkel gekleidet gewesen sein. Er hatte braune Haare.
Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 13 der Bielefelder Polizei unter Tel. 0521 5450 entgegen.
Die Beamten bitten außerdem darum, bei aktuellen oder noch laufenden Straftaten möglichst sofort den Notruf 110 zu wählen. Je früher die Polizei von einer Tat erfährt, desto schneller könne eine Fahndung eingeleitet werden. Straftaten sollten zudem angezeigt werden, damit Ermittlungen aufgenommen werden können.
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