Die amerikanische Bundespolizei FBI vermutet einen verurteilten, aber flüchtigen Millionen-Betrüger in oder nahe München. Bernhard F. wurde im April 2025 von einem Gericht in Kalifornien für schuldig befunden, Kunden mit falschen Anlageversprechen um mehr als 7,3 Millionen Dollar (6,2 Millionen Euro) betrogen zu haben.
F. war Inhaber des Unternehmens „Starclub“. Es sollte eine Software und eine App vertreiben, die es Prominenten und Influencer ermöglichen sollte, ihre Marken-Empfehlungen in Social Media zu Geld zu machen. Dafür sammelte er zwischen 2014 und 2017 etwa 35 Millionen Dollar (30 Millionen Euro) ein, so das FBI. Einen guten Teil der Investorengelder verwendete er aber nicht zur Weiterentwicklung seines Produkts, sondern für persönliche Ausgaben wie Hypothekenzahlungen und Luxusautos.
Bernhard F. ist Jahrgang 1961 und in Landshut geboren. Archivfotos zeigen, dass er sich gerne mit Prominenz umgab – so mit Boris Becker und Verona Pooth im Käferzelt auf der Wiesn, mit dem Schauspieler Wesley Snipes auf einem Event in Berlin.
Wie im amerikanischen Rechtssystem üblich, wurde bei seiner Verurteilung noch kein Strafmaß festgesetzt, das erfolgt für gewöhnlich zu einem späteren Zeitpunkt. Davor aber floh F. nach Mexiko. Ein Gericht in Kalifornien erließ Haftbefehl, weil er zu einer Anhörung nicht erschienen war. Im September 2025 wurde er schließlich von mexikanischen Behörden wegen eines Passvergehens festgehalten. Er kam unter der Auflage frei, sich alle zwei Wochen bei Gericht zu melden. Das tat er aber nicht, sondern setzte sich nach Erkenntnissen des FBI am 6. Oktober 2025 nach Deutschland ab. Ein amerikanisches Gericht verurteilte ihn am 20. Oktober 2025 in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft, einer Geldstrafe von 35 000 Dollar und Schadenersatz von fast 27 Millionen Dollar.
F. wird mittlerweile vom FBI auf der „Most wanted“-Liste geführt, dort stehen die Kriminellen, nach denen Amerika am dringendsten sucht. Dass er in München vermutet wird, liegt wohl an familiären Beziehungen. Das Polizeipräsidium München gibt mit Hinweis auf laufende Ermittlungen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens, also ob bereits ein Fahndungsersuchen der Amerikaner eingegangen ist – allerdings gäbe es ja keine laufende Ermittlung, wenn das nicht der Fall wäre. Sollte F. in Deutschland festgenommen werden, ist der Fortgang des Verfahrens ungewiss: Deutsche Staatsbürger werden nicht an Nicht-EU-Staaten ausgeliefert.