Das Radfahren in der Fußgängerzone von Alt-Viersen ist demnächst – zumindest in den Abendstunden, nachts und frühmorgens – erlaubt. Der zuständige Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss des Viersener Stadtrates stimmte in seiner jüngsten Sitzung einem entsprechenden Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. Es gab keine Gegenstimme.

Nach noch ausstehenden abschließenden Prüfungen und Vorbereitungen (zum Beispiel neue Beschilderung) wird die Fußgängerzone der Hauptstraße, Löhstraße und Rathausgasse künftig versuchsweise in der Zeit von 19 bis 9 Uhr für den Radverkehr freigegeben. Der Versuch soll über ein Jahr gehen. So genannte Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter sind von der Neuregelung ausdrücklich ausgenommen. Sie dürfen auch künftig nicht straffrei durch die Fußgängerzone fahren und müssen im Falle des Falles mit einem Verwarngeld rechnen. Elektrorollstühle, die nicht schneller als 6 km/h fahren können, sind von diesem Verbot aber ausgenommen. Bei Stadtfesten kann es zu einem vorübergehenden Aussetzen der Freigabe für den Radverkehr kommen.

Die Politik folgte mit ihrem einstimmigen Beschluss einem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion aus dem Jahr 2019. Ob die Freigabe der Fußgängerzone in Alt-Viersen dauerhaft für Radelnde freigegeben werden kann, soll nach dem Ende der einjährigen Versuchsphase entschieden werden. In den Fußgängerzonen von Dülken und Süchteln ist Radfahren schon seit Jahren gestattet.