Doch auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) forderte in der Zeitung: „Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken muss jetzt rasch und vollständig zurückgenommen werden.“ In den Verhandlungen über eine Koalition solle die SPD den Weg freimachen. „Mit der Ampel-Koalition ist auch ihr gefährlicher Cannabis-Irrweg abgewählt worden“, meinte sie.
Im bisher bekannten Papier der Koalitions-Arbeitsgruppe für Gesundheit wird die Cannabis-Legalisierung oder ihre Rücknahme nicht erwähnt, womit das aktuelle Cannabisgesetz bleiben würde. Im Papier zur Innenpolitik heißt es jedoch unter Randnummer 265 und blau unterlegt als Wunsch der Union: „Wir machen die Teillegalisierung von Cannabis rückgängig.“
Auch Ärztekammer für Re-Kriminalisierung
Unterdessen forderte nun auch die Bundesärztekammer, zu dem Verbot zurückzukehren. So sprach BÄK-Präsident Klaus Reinhardt in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ erneut von einer Gefährdung für Jugendliche. Es bleibe ein Irrglaube, dass mit dieser Legalisierung deren Gesundheitsschäden reduziert werden. Suchtmediziner und andere Experten sehen das bisweilen anders. So hatte etwa auch der Forscher Jakob Manthey im Interview mit MDR AKTUELL für „mehr Wissenschaftlichkeit“ bei dem Thema plädiert.
Doch auch unabhängig von einer neuen Bundesregierung setzt Bayern weiterhin auf Restriktion. Das gelte auch für den Cannabis-Anbau in Vereinen, sagte Gesundheitsministerin Gerlach der „Augsburger Allgemeinen“. Bisher sei „noch keine einzige Erlaubnis erteilt“. Damit ist Bayern jetzt das einzige Bundesland ohne legalen Cannabis-Anbau außerhalb privater Räume.
Was passiert mit den Anbauvereinen?
Die Ampel-Regierung hatte das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis beschlossen, es gilt seit 1. April 2024. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind erlaubt, allerdings mit vielen Einschränkungen. Auch der Cannabis-Konsum im öffentlichen Raum ist nur beschränkt zulässig.